(Mynewsdesk) FGH, 2014. – Eltern wünschen sich für ihre Kinder einen möglichst guten und qualifizierenden Schulabschluss, um ihnen später den Start ins Berufsleben zu erleichtern. Ein zunehmender Lern- und Leistungsdruck ist die Folge und die schulischen Leistungen des Nachwuchses haben stets die volle Aufmerksamkeit von Eltern und Lehrern. Eine mögliche Ursache für Lernschwierigkeiten bleibt jedoch häufig unerkannt: Das Hörvermögen des betreffenden Kindes kann beeinträchtigt sein.
In diesem Fall haben Kinder und Jugendliche je nach Ausprägung der Hörschwäche teils erhebliche Probleme dem Unterricht zu folgen. Die Lernleistungen leiden umso mehr, je länger dieser Zustand andauert. Dabei kann es sich um nicht erkannte angeborene Hörminderungen handeln oder das Hörvermögen ist durch Infektionskrankheiten im Mittelohr zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt. Die Auswirkungen der Hörminderungen werden meistens zusätzlich durch den schulischen Geräuschpegel und eine weit verbreitete schlechte Akustik in Klassenräumen verstärkt.
Dabei ist gutes Hören bereits im vorschulischen Alter Grundvoraussetzung für eine ungehinderte Lernentwicklung. Die Herausbildung der sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten ist von Geburt an eng mit dem gut funktionierenden Gehör verbunden. Hört ein Kind nicht gut, bleibt es auf vielen Entwicklungsfeldern hinter den Gleichaltrigen zurück. In der Schule zeigt sich das, wenn es darum geht, die Lehrer gut zu hören und zu verstehen. Ebenso wichtig ist außerdem, dass sich Kinder an Lernspielen, Fragerunden oder Diskussionen beteiligen und mit eigenen Beiträgen zu Wort melden. Gerade in solchen komplexen, vielstimmigen Hörsituationen haben es Kinder mit unerkannter Hörschwäche besonders schwer am Geschehen teilzunehmen, da sie sich sehr auf das Hören konzentrieren müssen und das Gesagte trotzdem nur lückenhaft erfassen und verarbeiten können. Sie beteiligen sich dann kaum am Unterricht und sind im Klassenverbund zunehmend isoliert. Schlechte Zeugnisbeurteilungen sind die Folge.
Vermeiden lassen sich solche Fehlentwicklungen durch rechtzeitige Hörtests. Spätestens vor der Einschulung eines Kindes sollte in jedem Fall ein ausführlicher Hörtest durchgeführt werden, um negative Auswirkungen einer möglichen Hörschwäche auf die Lernleistungen von vorne herein auszuschließen. Wird eine Hörminderung festgestellt, lässt sich diese durch die Anpassung kindgerechter Hörsysteme ausgleichen. Hörsysteme verbessern insbesondere das Sprachverstehen, so dass Entwicklungshemmnisse in diesem Zusammenhang erst gar nicht auftreten.
Kostenlose Hörtests auch für Kinder bieten die Partnerakustiker der Fördergemeinschaft Gutes Hören (FGH) an. Mit bundesweit rund 1.500 Partnerakustikern ist die FGH überall in Deutschland präsent. Die FGH Partner sind zu erkennen am Ohrbogen mit dem Punkt. Den Hörexperten in der Nähe findet man im Internet unter www.fgh-info.de.
Verwendung und Nachdruck des Textes honorarfrei mit Quellennachweis: “FGH”
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