Einem Familienvater konnten die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner gegen einen negativen Schufa-Eintrag rechtskräftig verteidigen. Das Landgericht Berlin entschied bereits mit Urteil vom 29.01.2013 gegen die Landesbank Berlin Brandenburg (LBB), dass deren Negativeintrag bei der Schufa Holding AG zu Unrecht erfolgt und somit zu löschen sei. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig, da die betroffene LBB gegen das Urteil nicht in die Berufung gegangen ist.
Nach erfolgreichem Prozess teilte der obsiegende Familienvater mit, dessen Schufa-Score noch am 02.07.2011 17 % betragen hatte, dass seine Schufa- Bonität nunmehr vollständig wiederhergestellt wäre. Er übersandte eine aktuelle Schufa-Selbstauskunft mit Datum vom 01.04.2013, die nunmehr einen Bonitätswert von 97,52 % auswies.
Guter Bonitätswert eröffnet neue Lebensmöglichkeiten
Wie ein schlechter Score Wert durch einen zu Unrecht erfolgten negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG sich auf die persönliche wirtschaftliche Handlungsfähigkeit auswirkt, musste auch dieser Familienvater mit seiner Familie am eigenen Leib erfahren. Mit einem schlechten Bonitätswert kann kein Kredit aufgenommen werden, neue Verträge ob für eine neue Mietwohnung oder für ein Leasing rücken in weite Ferne. Als Betroffener eines Negativen-Schufa-Eintrag sind aus wirtschaftlicher Sicht die Hände gebunden.
Erfolgreiche Löschung und Wiederherstellung des Score Wertes
Umso erfreulicher, wenn ein zu Unrecht erfolgter Schufa-Eintrag erfolgreich gelöscht werden konnte und auch der damit verbundenen Scorewert wieder hergestellt werden konnte, wie dieser Fall es anschaulich macht. Der erfreute Familienvater teilte zudem mit, dass es ihm nun wieder möglich wäre, einen Kredit für eine Übergangsfinanzierung aufzunehmen. Zudem habe er jetzt, nach Sanierung seiner Schufa-Selbstauskunft, auch eine neue Mietwohnung anmieten können. Ein Fakt, auf den die Familie nun schon seit mehr als 1 1/2 Jahren warten musste, da der Bonitätswert zu schlecht war und somit als nicht kreditwürdig galt.
Zu der Angelegenheit erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann:
“Das Verfahren belegt wieder einmal eindrucksvoll, dass bereits ein kleiner Negativeintrag bei der Schufa Holding AG zu einer Reduzierung der Bonität in einem erheblichen Ausmaße beitragen kann. Hier lag die Bonität mehr als 80 Prozentpunkte unterhalb des nun festgestellten Bonitätswertes unseres Mandanten. Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht. Der betroffene Mandant kann nun wieder ein Leben als kreditwürdiger Bürger führen. In einem zweiten Schritt muss nach der ersten erfolgreichen Klage nun allerdings auch geprüft werden, ob nicht auch noch eine Schadensersatzklage gegen die eintragende LBB sinnvoll ist. Immerhin konnte mein Mandant über einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren sich im geschäftlichen Verkehr nicht frei bewegen und hat hierdurch einen materiellen Schaden erlitten, gar nicht zu sprechen von dem erheblichen Zeitaufwand, den mein Mandant in den Prozess und zahlreiche Umwege auf Grund der eingeschränkten Bonität investieren musste.”
Kritische Prüfung
Personen, die von einem Negativeintrag bei der Schufa Holding AG betroffen sind, sollten sich in jedem Fall zur Überprüfung des Eintrages an einen Rechtsanwalt wenden, der auf diesem Gebiet schon zahlreiche Erfahrung und auch Prozesserfolge vorweisen kann. Hier sollte der betroffene Mandant kritisch nachfragen und lieber zweifach prüfen, ob seine Rechte auch erfolgreich wahrgenommen werden. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ist in dem Bereich der Schufa-Sanierung schon seit Jahren erfolgreich tätig und hat zu den Prozesserfolgen umfangreich sowohl im Internet als auch in der Fachpresse veröffentlicht. Dr. Schulte veröffentliche hierzu einen Bestseller “Schufa Eintrag Löschen” bei Amazon.
V.i.S.d.P.
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München, außerhalb Berlin und München übernehmen wir selbstverständlich auch Mandate und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de
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