Schufa-Eintrag mit Hilfe der DSGVO löschen lassen

Schufa-Eintrag mit Hilfe der DSGVO löschen lassen

Schufa-Eintrag mit Hilfe der DSGVO löschen lassen

Schufaeintrag löschen lassen mit DSGVO

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Die seit 25. Mai 2018 uneingeschränkt geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat auch Auswirkungen auf die Speicherung und Löschung von Schufa-Einträgen. Nach den neuen Regelungen darf die Schufa die ihr gemeldeten Einträge nämlich nur noch dann speichern, wenn der Betroffene hierzu seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung der berechtigten Interessen der Schufa notwendig ist (Art. 6 DSGVO). Die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen in Verbindung mit dem Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO sind für die Löschung von Schufa-Einträgen von enormer Bedeutung.

Schufa-Eintrag löschen lassen
Bei der Feststellung, ob die Speicherung zur Wahrung der berechtigten Interessen notwendig ist, muss stets eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der Schufa und denen des Betroffenen vorgenommen werden. Während die Schufa als Interessen regelmäßig nur die Gewinnerzielung und den Schutz vor kreditorischen Risiken ins Feld führen kann, kann auf der Seite des Betroffenen auf eine Vielzahl von schutzwürdigen Interessen zurückgegriffen werden. Diese wären z.B. der Schutz der Forderungsdaten und der finanziellen Situation. Aber auch persönliche Lebensumstände wie der anstehende Hauskauf oder der bevorstehende Firmenkredit können hier angeführt werden. Wichtig bei der Abwägung ist zudem die finanzielle Entwicklung des Betroffenen in den letzten Jahren und nicht zuletzt die Art und Höhe der dem Schufa-Eintrag zugrunde liegenden Forderung.

Spezialisierter Schufa-Anwalt notwendig
Die Abwägung der Interessen muss von einem auf die Löschung von Schufa-Einträgen spezialisierten Rechtsanwalt sorgfältig aufbereitet und gegenüber der Schufa dargelegt werden. Nur so haben Betroffene die besten Chancen, dass der Schufaeintrag – meist schon innerhalb von ein bis zwei Wochen – endgültig gelöscht wird.

Empfehlenswert ist die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm, die auf die Löschung von Schufa-Einträgen spezialisiert ist und bereits für eine Vielzahl von Betroffenen die Löschung erfolgreich durchsetzen konnte. Unter der Service-Nummer 02381-4910696 oder per E-Mail unter info@gs-rechtsanwaelte.de können Interessierte Kontakt zur Kanzlei aufnehmen.

Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Schufa
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung

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