Schon wieder Werbung im Briefkasten? Werbepost stoppen.

Schon wieder Werbung im Briefkasten? Werbepost stoppen.

Altpapier reduzieren, Umwelt schonen.

Schon wieder Werbung im Briefkasten? Werbepost stoppen.

Wurfsendung im Briefkasten (Bildquelle: gillnisha, pixabay.com CC0 Public Domain)

In diesen Blog zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, unerwünschte Werbesendungen in Zukunft zu verhindern. Schonen Sie die Natur und sagen Sie “Nein Danke” zur Werbeflut.

Ihre persönlichen Vorteile:
– Ihre Adresse steht Firmen nicht mehr zur Nutzung bereit
– weniger Kaufanreize, Sie sparen Geld
– der frustrierende Gang zur Papiertonne wird seltener

Beim Anschreiben an Privatpersonen muss das werbende Unternehmen jederzeit nachweisen können, woher die Adresse kommt. Sie können dies schriftlich anfordern und die Sperrung Ihrer Daten für Werbezwecke veranlassen.

Beispiel für Auskunftsersuch und Widerruf der Genehmigung zur Datenspeicherung für werbliche Zwecke:

“Erteilen Sie mir gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) folgende Auskünfte:
Welche personenbezogenen Daten haben Sie über mich gespeichert? Woher stammen diese?
An welche Empfänger geben Sie die gespeicherten Daten weiter?
Zu welchem Zweck erfolgt die Speicherung meiner Daten?
Gemäß § 28 Absatz 4 BDSG wiederspreche ich der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Werbepost und Markt- oder Meinungsforschung. Sie sind verpflichtet, meine personenbezogenen Daten schnellstmöglich für diese Zwecke zu sperren.”

Ergänzen Sie die notwendigen Absenderangaben und schicken Sie diesen Brief direkt an die Werbequelle. Bei Nichterfüllung Ihrer Forderungen können Sie sich an Ihren zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden und zivilrechtlich aktiv werden.

Aufkleber “Bitte keine Werbung”
Unadressierte und teiladressierte Reklame- und Wurfsendungen (z.B. Parteien) dürfen nicht mehr zugestellt werden, sobald der Hinweis “Keine Anzeigen einwerfen” o.ä. gut sichtbar und lesbar an Ihrem Briefkasten angebracht ist. Dies kann beispielsweise in Form eines Aufklebers oder als direkte Beschriftung erfolgen.

Jeder Verteiler muss sich an das Verbot halten, ob Deutsche Post oder anderer Dienstleister (Urteil Bundesgerichtshof). Nichtbeachtung stellt es einen Verstoß gegen das Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb dar. Im Falle einer Klage müssen Sie oftmals in Vorleistung gehen, das aufwendige Verfahren kommt eher für Personen mit passender Rechtsschutzversicherung in Frage. Einige Zusteller scheinen diesen Missstand auszunutzen und der Aufkleber regelmäßig zu “übersehen”. Eine schriftliche oder telefonische Beschwerde bei dem mit Verweis auf das Urteil des BGH Az. VI ZR 182/88 wirkt manchmal Wunder.

Ausführliche Beschreibung im Blog:
https://www.creoven.de/blog/Werbepost-und-Gratis-Zeitungen-stoppen/b-146/

Vollständiger Inhalt:
Adressenhandel: Wieso bekomme ich diese Post?
Aufkleber “Keine Werbung”
Robinsonlisten und Werbestopper
Unverlangte Sendung zurückschicken – geht das?
Zusammenfassung der Tipps

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