Kleingartenanlagen-Sicherung durch Selbst-Aufkauf bzw. Aufkauf der Anlagen durch den Pankower Bezirksverband der Gartenfreunde ist Unsinn. Nebelkerzen ? Ein Taschenrechner erklärt uns das überzeugend.
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Die Pankower Kleingärtner – die Zahlmeister unter den deutschen Gartenfreunden.
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Liest man den Text des Antrags vom “LKV Alte Baumschule e.V.” (Vorsitzender ist Tim Eisert), dann könnte man den Eindruck haben, der Text wurde von Viola Kleinau verfasst bzw. vorverfasst. Wir wollen das hier gleichwohl nicht als Tatsachenbehauptung verstanden wissen. Mysteriös ist aber schon, daß der Antrag von Tim Eisert (bzw. LKV Alte Baumschule e.V.) vom 4.9.2021 ist, während die Delegierten-Unterlagen erst am 6.9.2021 verschickt wurden. Eine Erhöhung von 70,- Euro auf 180,- Euro jährlich entspricht einem Anstieg um 157 Prozent (auf dann 257 Prozent der jetzigen Höhe). Und das auch bereits schon für 2021.
Der Antragstext ist jedenfalls, im Kontext der Interessenperspektive eines der Kleingartenvereine (nicht zu verwechseln mit dem Bezirksverband), sehr sehr ungewöhnlich (dies ist auch die Meinung der Gartenfreunde, die bei uns angerufen haben); indessen scheint der Antragstext perfekt zur Interessenperspektive von Viola Kleinau zu passen, wobei die Interessen von Viola Kleinau nicht gleichzusetzen sind mit den objektiven Interessen des Bezirksverbands. Der Antrag erweckt bei uns den Eindruck eines taktischen Manövers. Sind 180,- Euro wirklich das Ziel ? Oder ist das in Wahrheit gar nicht ernsthaft beabsichtigt ? Werden letztendlich nur 100,- oder 120,- oder 130,- Euro angestrebt ? Will sich Viola Kleinau dann als “Engel der Bescheidenheit” und “Stimme der Vernunft” inszenieren ?
Die Wahrheit ist, daß bereits die jetzige Höhe der Pankower Bezirksverbandsabgabe (die jeder Pankower Kleingärtner im Rahmen bzw. zusätzlich zur Unterpacht zahlen muß), mit 70,- Euro jährlich, ungewöhnlich hoch ist und vor wenigen Jahren noch deutlich niedriger lag. Sinnvoll und notwendig ist eine deutliche Herabsetzung. Jegliche Erhöhung und auch bereits die bloße Beibehaltung der 70,- Euro ist nicht zu rechtfertigen. Dies soll nachfolgend detaillierter begründet werden.
In einigen Pankower Kleingartenvereinen wird bereits deutliche Kritik laut. Man wendete sich an die Vereinsöffentlichkeit, teilweise durch Aushang. Der Bezirksverband (respektive Viola Kleinau) reagiert in der üblichen Weise, durch Druck. Argumentiert wird mit “Datenschutz”. Das ist schon dreist. Auf unsere Anträge hin hatten Datenschutzbehörden in Berlin und auch in Brandenburg mit deutlichen Worten gegen Viola Kleinau entschieden und diese zur Einhaltung des Datenschutzrechts aufgefordert.
Auch der von Tim Eisert (Vorsitzender LKV Alte Baumschule e.V.) vertretene Antragstext lohnt der näheren Betrachtung, ist sehr aufschlußreich :
Weiterlesen … zum vollständigen Text HIER.
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Der Versuch der Kleingartenanlagen-Sicherung durch Selbst-Aufkauf bzw. Aufkauf der Anlagen durch den Pankower Bezirksverband der Gartenfreunde ist Unsinn und Augenwischerei !
Gleichwohl soll mit der Begründung einer vermeintlichen Sicherung der vielen Kleingartenanlagen (durch Aufkauf seitens des Pankower Bezirksverbands der Gartenfreunde) die Bezirksverbandsabgabe, die jeder Pankower Kleingärtner im Rahmen bzw. zusätzlich zur Unterpacht zahlen muß, deutlich erhöht werden.
Bei der KGA-Sicherung ist die hoheitsrechtliche Bauleitplanung durch nichts zu ersetzen, auch nicht durch die Freude an “Verkaufsmanagement und Maklertätigkeit”, wie sie seinerzeit deutlich wurde bei der von den Kleingärtner-Verbands-Funktionären Viola Kleinau u. Friedhelm Schipper gegründeten und umstrittenen Makler-GmbH (u.a. für Datschenanlagen / Mit über 25.000,- Euro Einlage aus privaten Mitteln) und den damit verbundenen Interessengegensätzen und der gegebenen Problematik der Nutzung von Insiderwissen (siehe den offiziellen Handelsregister-Text: HIER).
Beim Versuch der Kleingartenanlagen-Sicherung durch Aufkauf droht mittelfristig eine Kostensteigerungs-Spirale (mit finanziellen Verpflichtungen), bei der auch zukünftige deutliche Erhöhungen der Bezirksverbandsabgabe unabwendbar werden könnten. Wer will es wagen, das Gegenteil zu versprechen. Und nutzen würde es trotzdem nicht viel. Legt man die aktuellen und steigenden Grundstückspreise zugrunde, und andererseits die Zahl von ca. 5200 Kleingarten-Parzellen in Pankow, dann können wir folgendes schlußfolgern:
Einmal angenommen, man würde pro Parzelle 50,- Euro jährlich (abgezweigt von der Bezirksverbandsabgabe -wie hoch diese insgesamt dann auch immer sei-) für KGA-Ankäufe zurücklegen. Dann wären das ca. 260.000,- Euro im Jahr. Man rechne nur weiter. Es läuft darauf hinaus, daß Tausende und Abertausende Pankower Gartenfreunde eine deutlich höhere Bezirksverbandsabgabe dauerhaft zahlen müßten, um am Ende einen in der Relation (bezogen auf die Abertausende von Kleingärtner-Zahlungspflichtigen) vglw. eher kleinen Ankauf-Umfang zu ermöglichen. Hier von einer Sicherung der Pankower Kleingärten zu sprechen, ist Unsinn.
Es gibt (ehemalige) Kleingärtner, die ihren Kleingarten abgegeben haben und sich ein Grundstück (mit Garten) auf Siedlungsland zugelegt haben. Auch beim besten Finanzierungsmodell fallen hier leicht 1500,- bis 2000,- Euro (oder deutlich mehr) monatlich an, also über 20.000,- Euro jährlich – und sie sind dann Eigentümer ihres Gartens. Mit 50,- Euro oder auch 500,- Euro jährlich kämen die Vorgenannten hier nicht sehr weit.
Vor allem aber: Wollen wir Kleingärtner wirklich unsere Anlagen bzw. Kleingärten kaufen oder jedenfalls das Geld für den Kauf zur Verfügung stellen, ohne dann auch Eigentumsansprüche zu erwerben ? Diese lägen ja dann beim Bezirksverband, verbunden mit einer enormen Machtsteigerung desselben ggü. dem einzelnen Kleingärtner.
Die Bezirksverbandsabgabe ist schon in der jetzigen Höhe für viele Gartenfreunde eine ziemliche Belastung. Nicht jeder ist finanziell gut ausgestattet. Manche Gartenfreunde können sich ihren Garten kaum noch leisten. An diese Gartenfreunde müssen wir auch denken; wir dürfen sie nicht vergessen.
Das wichtigste KGA-Sicherungsinstrument ist die hoheitsrechtliche Bauleitplanung. Wenn die Politik hier gegen das Kleingartenwesen tätig wird, dann ist die Frage, wer der Grundstückseigentümer ist, nur bedingt von wert. Ist die staatliche Bauleitplanung hingegen kleingartenfreundlich, dann ist ebenfalls die Frage, wer der Grundstückseigentümer ist, aufgrund der Bestimmungen des BKleingG nur bedingt von Bedeutung.
Dass gegenwärtig einige Grundstückseigentümer ihre KGA-Flächen gerne abstoßen/verkaufen möchten, ist offenkundig und leicht zu erklären. Die Interessen der Grundstückseigentümer sind indessen nicht die Interessen der Kleingärtner.
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