“Schneckenjustiz” – Risiko für Unternehmen bei der Forderungsrealisierung vor Gericht

“Schneckenjustiz” – Risiko für Unternehmen bei der Forderungsrealisierung vor Gericht

Die Anzahl der Zahlungsüberfälligkeiten und Insolvenzen steigt rasant. Unternehmen taumeln. Dies trifft aber ausgerechnet auf eine Phase, in der die Gerichte total überlastet sind.

BildDie “Welt” schrieb in ihrem Beitrag am 02.08.2024 über die Defizite im deutschen Justizsystem, die auch die Überlastung der Gerichte betreffen. Deutschland muss seinen Rechtsstaat nachbessern. So resümierte laut der “Welt” die EU-Kommission in ihrem “Rechtsstaatsberichts 2024”. Deren Rechtsexperten stellten Mängel im deutschen Justizsystem fest. Im Ergebnis hat Deutschland im Bereich des Rechtsstaats einige Hausaufgaben bei der personellen Ausstattung und Effizienz der Gerichte zu erledigen. Die “Neue Zürcher Zeitung” schrieb 2023 bereits dazu: “In Deutschlands Gerichten gibt es zu viel Papier und zu wenig Personal”. Das läge, so die Zeitung, zunehmend an dem Anstieg der Verfahren zum Bürgergeld an das Sozialgericht, an der Asylklagewelle und der steigenden Kriminalität. Dann bleiben für die Gerichtsverfahren, die Unternehmen in Mahn- und Klageverfahren anstrengen, immer weniger Kapazitäten.
Wichtig für Sie als Unternehmer ist: Deutschland muss – trotz Fortschritte im vergangenen Jahr – die Zahl der Richter und Staatsanwälte deutlich erhöhen, um damit auch europäische Standards zu erreichen. Wie die “Welt” konstatiert, gibt es besonders einen Punkt, den auch die Bürger in Deutschland zunehmend als ärgerlich empfinden: Viele Gerichtsprozesse finden erst gar nicht statt oder aber viel später, oft erst nach Jahren. Oder gerichtliche Prozesse ziehen sich ewig hin, weil es zu wenige Richter und Staatsanwälte gibt.
Gerade in Zeiten mit hoher Inflationsrate kann eine zeitnahe Urteilsfindung und Beitreibung von offenen Forderungen für Unternehmer von existenzieller Bedeutung sein.
In der Regel haben leistungsgestörte Verträge kaufmännische Ursachen. Es liegt in der Natur der Sache, dass unter Kaufleuten eine zeitnahe und faire Problemlösung am besten über den kaufmännischen Weg herbeizuführen ist.
Was viele nicht wissen oder nicht mehr auf ihrem Radar haben: Es gibt zum Problem eine einfache Antwort. Um rechtliches Gehör zu erlangen, kann alternativ zum herkömmlichen Klageverfahren der Weg über die Schiedsgerichtsbarkeit der Industrie- und Handelskammer beschritten werden. Eine endgültig rechtskräftige Entscheidung lässt sich auf diesem Weg meistens erheblich schneller herbeiführen als über das herkömmliche Mahn- und Klageverfahren vor Gericht. International agierende Konzerne wenden diese Option sehr oft an. Über die Webseite der IHK können sich Unternehmer informieren und auch persönlich beraten lassen. Das ist das gute Recht der IHK-Mitglieder. Nebenbei profitieren sie dabei von Ihren jahrelang überwiesenen Kammerbeiträgen. Auch Mittelständler können die Einschaltung eines IHK-Schiedsgerichts zur Bedingung machen. Es muss so lediglich als Bedingung zu dem Rechtsstand in der Gerichtsstandsvereinbarung festgehalten werden. Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit der Streitklärung weiterhin vor. Das entlastet die Gerichtsbarkeit. Es ist inzwischen häufig der Fall, dass Auftraggeber dieses Procedere bereits anwenden.
Es existiert aber noch ein weiterer effektiver und effizienter Weg: Die zeitnahe und erheblich kostengünstigere Forderungsrealisierung lässt sich kurzfristig und außergerichtlich über vertragliche oder gesetzliche Pfandrechte umsetzen. Die Pfandnahme ist die kaufmännische Lösung anstatt des sehr langwierigen Vollstreckungsverfahrens über den Gerichtsvollzieher, der nach der Zivilprozessordnung und den Gerichtsvollzieherdurchführungsbestimmungen arbeitet.
Der Gesetzgeber sieht ferner vor, dass werthaltige Gegenstände bei einem unabhängigen Verwahrer hinterlegt werden können. Im Falle des Forderungsausfalls kann dann kurzfristig verwertet werden. In einem eventuell folgenden Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter dann keinen Zugriff auf die Pfandgegenstände. Die öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer der Deutschen Pfandverwertung sind auf ihre Unabhängigkeit im Verfahren vereidigt und bieten – außer ihrer primären Tätigkeit als Verwerter von Sachen und Rechten aller Art – als neutrale Instanz auch die Verwahrung an. Unternehmer holen sich durch die alternativen Wege der Forderungsrealisierung stückweit einen Teil ihrer kaufmännischen Freiheit zurück.

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