Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Florian S. aus Dresden:
Auf der Rückseite meines Führerscheins stehen in der letzten Zeile der Tabelle die Ziffern “01”. Was bedeutet das?
Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Wer den Führerschein im Scheckkartenformat besitzt, findet auf der Rückseite eine Tabelle. Sie informiert, welche Führerscheinklassen der Besitzer zu welchem Zeitpunkt erworben hat. Bei Auflagen oder Beschränkungen sind hinter der jeweiligen Führerscheinklasse sogenannte Schlüsselzahlen eingetragen. Ihre Bedeutung ist in der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV), Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3), geregelt. Dreistellige Schlüsselzahlen gelten ausschließlich in Deutschland, zweistellige EU-weit. Allerdings sind Erweiterungen der zweistelligen Zahl zu einer vierstelligen möglich, um Auflagen zu präzisieren: So besagt beispielsweise “01”, dass der Besitzer eine Sehhilfe benötigt. “01.01” informiert, dass der Fahrer eine Brille tragen muss, “01.02” steht für Kontaktlinsen, “01.06” für Brille oder Kontaktlinsen. Wer eine Hörhilfe beim Fahren benötigt, findet die Schlüsselziffer “02” auf seinem Führerschein. Hat der Fahrer seine Führerscheinprüfung mit einem Automatik-Pkw absolviert, findet er die Ziffern 78 bei der Führerscheinklasse B. Gelten die Auflagen für alle erworbenen Fahrerlaubnisklassen, stehen die Schlüsselzahlen in der Zeile 12 ganz unten.
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