Der Schiffsfonds Ownership I MS OS Rize wurde vom Amtsgericht Bremen offenbar unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt (Az.: 519 IN 22/13). Den Anlegern droht nun der Totalverlust ihres Kapitals
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das “fondstelegramm” berichtet am 19. September, dass über den Schiffsfonds Ownership I MS OS Rize die vorläufige Zwangsverwaltung verhängt wurde. Das Containerschiff MS OS Rize wurde 1999 gebaut und 2004 in den Schiffsfonds Ownership I des Hamburger Emissionshauses Ownership eingebracht. Der Fonds investierte außerdem in die Schiffe MS CEC Culembourg, MS Lilia und MS Chemical Supplier.
Anleger des Schiffsfonds Ownership I MS OS Rize müssen im Falle einer Insolvenz befürchten, ihr gesamtes investiertes Kapital zu verlieren. Denn mit den Anteilen an dem Schiffsfonds haben sie unternehmerische Beteiligungen erworben und müssen somit auch das gesamte Risiko mittragen.
Doch genau in diesem Risiko kann nun auch die Chance für die geschädigten Anlieger liegen. Denn im Anlagegespräch hätten sie über alle Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen.
Schiffsfonds wurden allerdings in vielen Fällen als sehr sichere Kapitalanlage beworben, die auch zur Altersvorsorge geeignet seien. Davon kann in der Realität aber offenbar keine Rede sein. Daher sieht eine anleger- und objektgerechte Beratung auch vor, dass die Anleger eben über alle Risiken im Vermittlungsgespräch aufgeklärt werden. Ein schriftlicher Hinweis zu den Risiken reicht in der Regel nicht aus. Daher kann sich aus so einer Falschberatung der Anspruch auf Schadensersatz begründen lassen.
Ebenso verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH, dass die Anleger über die Rückvergütungen, die die Anlageberater für die Vermittlung bekommen, aufgeklärt werden. Denn hier könnte ein Interessenkonflikt der Bank liegen, die möglicherweise die eigenen Interessen über die Wünsche der Anleger stellt. Ist die Aufklärung über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen ausgeblieben, kann auch dies den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt.
Geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen möchten, sollten sich daher an einem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt wenden.
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