In den vergangenen Jahren sind unzählige geschlossene Schifffonds in die Krise geraten.
Vielfach suchen geschädigte Anleger vor allem in letzter Zeit anwaltlichen Rat bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapi-talmarktrecht, und berichten von dem Ausbleiben zugesicherter Ausschüttungen, der Aufforderung zur Rückzahlung empfangener Zahlungen sowie der Insolvenz einzelner Fondsgesellschaften.
Tatsächlich weisen solche Fondsanlagen erhebliche Risiken bis hin zum Risiko des Totalverlusts auf und sind daher für Anleger, die eine sichere Geldanlage, oftmals zum Zwecke der Altersvorsorge, wünschen, denkbar ungeeignet. Nicht selten bergen die Fonds zudem Risiken, die über die allgemein gültigen Risiken einer solchen Unternehmensbeteiligung hinausgehen. Häufig sind Anlegern diese Risiken nicht bekannt. Hierüber wurden sie durch ihren Bankberater oder einen freien Vermittler auch nicht aufgeklärt.
Nicht selten wurden Anlegern, die eine sichere Form der Geldanlage suchten, solche Schifffondsbeteiligungen sogar als Möglichkeit zur Altersvorsorge ange-boten. Dazu sind solche Beteiligungen angesichts der Risiken denkbar unge-eignet.
Vielfach kommen daher bei einer fehlerhaften oder unzureichenden Beratung insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber Anlageberatern bzw. den vermittelnden Banken in Betracht.
Verzweifelten Anlegern, die sich begründete Sorgen um den Verbleib ihres an-gelegten Geldes machen, ist anzuraten, anwaltlichen Rat bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen und prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler oder Berater, der die Fondsanlage empfohlen hat bzw. die beratende Bank oder aber Dritte (z.B. Prospektverantwortliche) erfolgreich geltend gemacht werden können.
Über:
KSR Kanzlei Siegfried Reulein
Herr Rechtsanwalt Siegfried Reulein
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Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstra-ße 33, 90408 Nürnberg, E-Mail: info@ksr-law.de, Internet: www.ksr-law.de, ist seit mittlerweile 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltend-machung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fonds-anlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungs-fonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesell-schaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zu-sammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.
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