Schaukelsicherheit – Kindern Sicherheit bieten

Auch Schaukelgestelle und Schaukeln. Meist übernimmt das der TÜV, und das entsprechende Siegel ist für alle sichtbar. Garantiert ist hierbei allerdings nur die Sicherheit bei normalem Gebrauch, und den zu gewährleisten ist Aufgabe der Aufsichtspersonen.

Herstellervorgaben sollten eingehalten werden, wenn die Sicherheit von Schaukelgestellen gewährleistet sein soll. Dazu gehört, dass die Gestelle nach Vorgabe im Boden verankert werden, dass die Altersbeschränkungen eingehalten werden und das Material nach Vorgabe gepflegt wird. Schaukelgestelle, die vorschriftsgemäß im Boden befestigt sind, können nicht umkippen. Wenn die Altersangaben eingehalten werden, können keine Materialschäden aufgrund zu hoher Belastung auftreten, und gepflegtes Material hält lange. Ein Schaukel, dessen Stützen ein Stück weit in den Boden eingegraben sind, steht fest. Und ein Schaukelgestell, das für Kinder bis zu drei Jahren zugelassen ist, bietet die für diese Altersklasse benötigte Stabilität – Zehnjährige können es allerdings schon zum Kippen bringen.

Eine einfache Schaukel kann man generell an allen dafür ausgezeichneten Gestellen befestigen. Eine Doppelschaukel benötigt eine größere Standfestigkeit, das gleiche gilt für die Netzschaukeln, in denen bis zu fünf Kinder Platz finden. Wer eine Jakobsleiter, eine Tellerschaukel oder ein Kletterseil anstelle einer Schaukel an Schaukelgestelle anbringen will, sollte auf die Eignung achten. Und was für die Belastbarkeit der Schaukelgestelle gilt, gilt natürlich auch für die jeweilige Befestigung. Haken, Karabiner, Seile und Ösen sollten für den jeweiligen Zweck ausgelegt sein.

Wickey Gmbh
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Franz-Savels-Straße 69

52538 Gangelt
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