Landgericht Frankfurt am Main gibt Kläger gegen die Deutsche Bank Recht.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil vom 20.6.2013, Az. 2-05 O 103/13 einer Klage gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG auf Rückzahlung der Darlehensbearbeitungsgebühr in Höhe von 7.500,00 EUR stattgegeben. Die Deutsche Bank verteidigte sich damit, dass es sich bei dem Darlehen um keinen Verbraucherkreditvertrag handele, dass die Gebühr individuell vereinbart worden sei und dass die Bearbeitungsgebühr eine sog. Preishauptabrede gewesen sei. Damit drang die Deutsche Bank jedoch nicht durch. Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen, der die Entscheidung erstritt und seit vielen Jahren Vertrauensanwalt der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. ist, meint: Diese Entscheidung ist deshalb von besonderer Bedeutung, da nun eine weitere landgerichtliche Entscheidung neben dem ersten verbraucherfreundlichen Urteil des Landgericht Bonn vorliegt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main zeichnete eine sehr uneinheitliche Rechtsprechung aus. Damit dürfte es jetzt vorbei sein, da das Landgericht Frankfurt am Main das übergeordnete Berufungsgericht des Amtsgerichtes ist. Immer mehr Gerichte geben Verbrauchern Recht. Das Landgericht Köln hat jüngst einen Hinweisbeschluß erlassen, in dem es mitteilt, dass es die Berufung der DSL Bank gegen ein Klage stattgebendes Urteil des AG Köln auf Rückzahlung der Darlehensbearbeitungsgebühr zurückweisen will (Az. 30 S 4/13). Das Urteil des AG Köln wurde ebenfalls von RA Benedikt-Jansen erstritten.
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