Rotavirus-Schluckimpfung für Säuglinge nun von Krankenkassen übernommen

Rotavirus-Schluckimpfung für Säuglinge nun von Krankenkassen übernommen

Rotavirus-Schluckimpfung für Säuglinge nun von Krankenkassen übernommen

(Mynewsdesk) Bereits seit 2006 gibt es hierzulande eine Schluckimpfung für Säuglinge, die vor schweren Verläufen einer Rotavirus-Infektion schützen kann. Seit Ende 2013 sind nun alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Kosten der Impfung zu tragen. Alle Säuglinge im entsprechenden Alter haben also einen Anspruch auf diese Leistung.

Das Rotavirus ist ein äußerst hartnäckiger Erreger von Brechdurchfall-Erkrankungen. Weltweit leiden viele Kinder, vor allem aber Säuglinge und Kleinkinder, an den Folgen der Erkrankung. Auch hierzulande lässt sich trotz hoher Hygienestandards eine Infektion kaum vermeiden. Das Rotavirus gehört somit zu den meldepflichtigen Erregern.

Das Immunsystem von Säuglingen und kleinen Kindern kann sich nur schwer gegen den Erreger wehren, weshalb bei ihnen die Symptome besonders stark ausgeprägt sein können. Hoher Flüssigkeits- und Nährstoffverlust sowie Fieber sind eine große Belastung für die kleinen Körper. Um eine regelrechte Austrocknung zu verhindern, ist oftmals eine stationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig. Bei fast fünf von zehn der unter 5-Jährigen ist dies der Fall. (http://www.springermedizin.de/rotavirus-impfung-fuer-alle-saeuglinge-ab-august-2013/4390310.html) Nicht nur für das betroffene Kind ist dies kräftezehrend. Auch für Eltern kann vor allem die ständige Sorge um ihr Kind zur Belastungsprobe werden.

Schluckimpfung kann Krankenhausaufenthalt vermeiden

Um die hohe Zahl der Krankenhauseinweisungen zu reduzieren, wurde die Schluckimpfung im Sommer 2013 in die Standardimpfungen für Säuglinge aufgenommen. Die ständige Impfkommission (STIKO) betont dabei vor allem den Zeitpunkt der Verabreichung. Die Impfserie sollte möglichst früh im Alter von 6 bis 12 Wochen begonnen werden und je nach Impfstoff (bestehend aus zwei oder drei Dosen) bis zur 24. beziehungsweise 32. Lebenswoche abgeschlossen sein. (Bundesgesundheitsblatt, 2013, 56:955-956) Bei Gabe des Zwei-Dosen-Impfstoffs kann die Impfserie gegen Rotaviren schon im Alter von zehn Wochen beendet sein.

Wer zahlt? Kostenübernahme geregelt!

Viele Krankenkassen hatten bereits vor der offiziellen Empfehlung die Kosten der Impfung freiwillig übernommen. Seit 20. Dezember 2013 sind nun alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verpflichtet, die Kosten zu tragen. Alle Eltern haben nun die Möglichkeit, ihre Säuglinge im entsprechenden Alter kostenfrei durch eine Schluckimpfung vor schweren Krankheitsverläufen einer Rotavirus-Infektion zu schützen. Die Impfung ist gut verträglich und hoch wirksam. Eine Krankenhauseinweisung kann in neun von zehn Fällen vermieden werden. Viele Eltern haben sich daher bereits vor der Kostenübernahme dazu entschlossen, ihre Kinder durch die Rotavirus-Impfung zu schützen.

Kombinierbar mit gängigen Kinderimpfungen

Die zwei Rotavirus-Impfstoffe, die im europäischen Markt erhältlich sind, werden schon seit 2006 eingesetzt. Sie lassen sich mit anderen Standard-Impfungen, wie beispielsweise der Pneumokokken- und der 6fach-Kombinationsimpfung verabreichen. Ein zusätzlicher Arztbesuch ist nicht nötig. Der Impfstoff wird auf die Zunge des Kindes geträufelt – die Verabreichung ist somit einfach und schmerzfrei. Auch Frühgeborene können geimpft werden. Diese sind besonders anfällig für schwere Verläufe.

Weitere Infos zum Thema sind unter www.gesundes-kind.de zu finden.

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=== Schluckimpfung kann Krankenhausaufenthalt vermeiden (Bild) ===

Eltern haben nun die Möglichkeit, ihre Säuglinge im entsprechenden Alter kostenfrei durch eine Schluckimpfung vor schweren Krankheitsverläufen einer Rotavirus-Infektion zu schützen.

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