Der Erblasser kann in seinem Testament bestimmen, dass seine gesetzlichen Erben leer ausgehen und nichts aus seinem Nachlass erhalten. Solche Fälle gibt es immer wieder. Wie man sich dagegen wehren kann, um doch noch einen Krümel vom Kuchen zu bekommen, erklärt Rechtsanwältin Julia Roglmeier in ihrem Ratgeber “Der Pflichtteil – Die Rechte der Enterbten” aus der Reihe Beck kompakt (Verlag C.H.BECK).
Enterbt und doch am Nachlass beteiligt? Geht das? “Ja”, bestätigt die Fachanwältin für Erbrecht. “Das Gesetz garantiert über den sogenannten Pflichtteil den Berechtigten eine gewisse Mindestteilhabe am Nachlass.” Sinn und Zweck des Pflichtteils – dem Rächer der Enterbten – liegt darin sicherzustellen, dass die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen im Erbfall nicht völlig leer ausgehen.
Der Erblasser kann zwar frei bestimmen, welche Personen seine Erben und damit seine Rechtsnachfolger sein sollen. “Übergeht er dabei allerdings pflichtteilsberechtigte Verwandte oder den Ehegatten, so werden diese Personen bei der Nachlassübertragung nicht vergessen”, informiert die Expertin in der Vermögensnachfolge. Durch das Pflichtteilsrecht wird ihnen ein bestimmter Mindestwert am Nachlass garantiert.
Der Pflichtteilsanspruch ist allerdings nur ein Zahlungsanspruch in Geld. Ein Anspruch auf konkrete Nachlassgegenstände besteht laut Fachanwältin Julia Roglmeier nicht: “Vielmehr stehen die konkreten Nachlasswerte, also alle Immobilien und Firmenbeteiligungen sowie sonstige persönliche Gegenstände des Erblassers den von ihm ernannten Erben zu.”
Wer erhält den Pflichtteil? “Nicht jedem Verwandten, der vom Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde, steht auch tatsächlich ein Pflichtteilsanspruch zu”, sagt die Münchener Anwältin. Von Gesetzes wegen sind lediglich die nächsten Angehörigen, also Kinder, Enkelkinder und Urenkel des Erblassers, die Eltern und Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner pflichtteilsberechtigt.
Das Pflichtteilsrecht naher Angehöriger war gerade in den letzten Jahren immer wieder heftig umstritten. Vor dem Hintergrund geänderter gesellschaftlicher Verhältnisse und einer fortschreitenden Auflösung der Kernfamilie, wie z.B. in sogenannten Patchwork-Familien und der damit einhergehenden Gefahr der Entfremdung der engsten Verwandten voneinander, wurde in Erwägung gezogen die Pflichtteilsquoten erheblich zu reduzieren. “Doch mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Pflichtteilsrechts gestärkt”, erläutert Roglmeier.
Argumente für und gegen das Pflichtteilsrecht gibt es viele, doch die Familie ist noch immer eine wichtige Säule unserer Gesellschaft und sollte es auch in Zukunft bleiben.
Beck kompakt
Julia Roglmeier, Der Pflichtteil: Die Rechte der Enterbten, Verlag C.H.BECK, 2013, 128 Seiten, kartoniert EUR 6,90, ISBN 978-3-406-64688-1, www.beck-shop.de/11511977.
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