Riskante Vorkasse: Anzahlungen beim Möbelkauf keine Pflicht

R+V-Infocenter: Bei Insolvenz des Möbelhauses ist Geld ganz oder teilweise verloren – mehr als 100 Konkurse im vergangenen Jahr

Riskante Vorkasse: Anzahlungen beim Möbelkauf keine Pflicht

Anzahlungen beim Möbelkauf: Das ist üblich – aber für die Kunden riskant, warnt das R+V-Infocenter

Wiesbaden, 28. Mai 2015. Ob edles Designer-Sofa, Bücherregal oder maßgeschneiderte Einbauküche: Viele Möbelhäuser verlangen bei der Bestellung einen Teil des Kaufpreises als Anzahlung. Aber das ist für die Kunden riskant. “Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet und die Ware nicht mehr liefern kann, ist das Geld ganz oder mindestens zum Teil verloren”, warnt Michael Rempel, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät deshalb, möglichst nicht mehr als 20 Prozent im Voraus zu bezahlen. Denn 2014 mussten immerhin mehr als 100 Möbelhändler ihre Pforten schließen.

Für viele Deutsche ist es selbstverständlich, die Möbel schon vor Lieferung oder Einbau anzuzahlen. Doch dazu sind sie gesetzlich nicht verpflichtet. “Laut Bürgerlichem Gesetzbuch müssen Kunden die Ware in der Regel nicht bezahlen, bevor sie da ist”, so R+V-Experte Rempel. Die Praxis sieht allerdings oft anders aus. Die Möbelhändler wollen sich davor schützen, dass sie auf der extra bestellten oder angefertigten Ware sitzen bleiben und verlangen entsprechende vertragliche Sicherheit. Doch damit wälzen sie das Risiko auf die Kunden ab.

Für die Käufer ist es daher am besten, gar keine Anzahlung zu leisten. Wenn der Verkäufer jedoch darauf besteht, sollte diese nicht zu hoch ausfallen. “Je nachdem, ob es sich um eine einfache Bestellung oder eine Maßanfertigung handelt, sind 10 bis 20 Prozent normalerweise ausreichend”, sagt Michael Rempel vom R+V-Infocenter.

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