Viele Haus- und Wohnungseigentümer ärgern sich über die hohen Zinsen, die sie immer noch für ihre alten Kredite bezahlen müssen.
Sie haben vor Jahren eine Finanzierung abgeschlossen zu den damals üblichen Zinsen von fünf oder noch mehr Prozent. Heute sind die Zinsen auf einem historischen Tiefstand, teilweise unter einem Prozent.
Wenn es jetzt eine Möglichkeit gäbe, das Darlehen von damals umzuschulden, könnten tausende von Euro an Zinsen gespart werden. Aber leider bestehen viele Kreditinstitute auf den alten Verträgen – und verdienen viel Geld mit den nicht mehr zeitgemäßen Zinssätzen.
Rechtsanwalt Andreas Schwering aus Hannover beschäftigt sich seit vielen Jahren mit diesem Thema. In hunderten von Fällen hat er es bereits geschafft, seine Mandanten aus derartigen Knebelverträgen zu befreien und ihnen eine neue, günstigere Finanzierung zu ermöglichen.
Die Betroffenen müssten das Darlehen widerrufen, eine Klage einreichen und einen teuren Rechtsanwalt bezahlen – auch in dem Falle, dass der Rechtsstreit verloren geht. Die Kosten des Rechtsstreits betragen bei einem Darlehen in Höhe von 200.000 Euro zirka 20.000 Euro für die Erste Instanz.
“Dieses Risiko ist vielen Menschen zu hoch – sie zahlen daher weiter mit zusammen gebissenen Zähnen die überhöhten Zinsen – wir sagen dazu, das muss nicht sein”, sagt der Experte.
Rechtsanwalt Andreas Schwering bietet eine andere Lösung an: als Spezialist kennt er sich mit Kreditverträgen aus und weiß, dass viele Vertragsklauseln aus den Jahren 2002-2010 heute nicht mehr zulässig sind. Der Grund dafür sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Der ganze Finanzierungsvertrag wird dadurch ungültig. Das heißt, der Kredit wird komplett rückabgewickelt und es kann ein neuer Darlehensvertrag zu erheblich günstigeren Konditionen abgeschlossen werden. Die Betroffenen sparen tausende von Euro. Das ist der so genannte Widerrufsjoker.
Andreas Schwering betreut seine Mandanten mit seiner MAXIMUM IUS GmbH bundesweit in dem gesamten Verfahren von Anfang bis Ende und ermöglicht ihnen eine Umfinanzierung in niedrigere Zinsen zu aktuellen Marktkonditionen. Ein Honorar bekommt die MAXIMUM IUS GmbH erst, wenn alles erfolgreich abgewickelt worden ist. Sollte er mit seinen Bemühungen erfolglos bleiben, müssen die Mandanten der MAXIMUM IUS nichts bezahlen.
Die Betroffenen gehen also überhaupt kein Risiko ein. Dieses Angebot kann die MAXIMUM IUS offerieren, weil Andreas Schwering sich in diesem Spezialgebiet auskennt und für jeden Kreditvertrag präzise voraussagen kann, wie die Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit sind.
Die MAXIMUM IUS GmbH ist unter der Telefonnummer 0511 – 132 20 70 oder per E-Mail erreichbar: info@maximum-ius.de
Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Homepage nachlesbar: www.maximum-ius.de
Die Rechtsanwälte von Maximum IUS sammeln seit Jahren immer wieder die Erfahrung, dass Mandanten – ihr gutes Recht – nicht durchsetzen konnten.
Dies beruhte oftmals nur darauf, dass Mandanten Ihr Recht nicht kannten oder das wirtschaftliche Risiko nicht tragen konnten. Im Bereich der Baufinanzierungen entstehen durch hohe Streitwerte sehr schnell Gebühren von mehr als 30.000,00 EUR.
Dies möchte die MAXIMUM IUS GmbH ändern und hat sich deshalb auf die Durchsetzung solcher Ansprüche spezialisiert. Durch die Kompetenz und Erfahrung können wir das gesamte wirtschaftliche Risiko für unsere Kunden übernehmen und arbeiten rein auf Erfolgsbasis. Somit muss kein Kunde mehr auf die Durchsetzung seines Rechts verzichten, wenn er das wirtschaftliche Risiko nicht tragen will oder kann. Zusätzlich kann die Maximum IUS auf ein breites Netzwerk zurückgreifen, so dass wir bestmöglich Ihr gutes Recht durchsetzen können.
Somit besteht endlich eine Chancengleichheit !!
Die Maximum IUS GmbH verfügt weiterhin nicht nur über erfahrene Partner, sondern ist auch zu 100% privat finanziert – nur so kann eine Unabhängigkeit von Banken gewährleistet werden. Dies ist zwingend notwendig, um die rechtlichen Ansprüche von Darlehensnehmern gegen Banken durchzusetzen.
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