Review über Bestrebungen für die Anerkennung der Osteopathie als ein eigenständiges Berufsbild in Deutschland

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 

in den nächsten Wochen möchte ich Ihnen meine Masterthesis „Review über Bestrebungen für die Anerkennung der Osteopathie als ein eigenständiges Berufsbild in Deutschland“ vorstellen. Diese Thesis habe ich im Rahmen meines Studiums erstellt und dafür später von der Fachhochschule Gesundheit in Innsbruck den Titel Master of Science in Osteopathie (MSc Ost.) erhalten.

Teil 9

3.2.            Ausübung der Osteopathie

Im November 2010 veröffentlichte die World Health Organisation (WHO) Eckpunkte zur Ausbildung komplementärer Medizinformen. Ein Band mit dem Titel „Benchmarks for Training in Osteopathy“ widmet sich der Osteopathie. Darin definiert die WHO die Osteopathie als eine eigenständige Medizinform, die sowohl Diagnose als auch Behandlung umfasst und sich von anderen Gesundheitsberufen deutlich abgrenzen lässt, in denen auch manuelle Techniken zur Anwendung kommen (vgl. WHO 2010: 1).

Die Definition der WHO hat einige Gemeinsamkeiten mit dem Begriff der Heilkunde nach deutschem Recht. Nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) ist die Ausübung der Heilkunde jede berufs- oder gewerbsmäßige ausgeführte Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Hierunter fallen die Tätigkeit der ÄrztInnen, ZahnärztInnen und HeilpraktikerInnen sowie der PsychotherapeutInnen. Die Heilkunde ist zu unterscheiden von der Tätigkeit der Heilhilfsberufe, wie sie z.B. PhysiotherapeutInnen und MasseurInnen ausüben (vgl. Creifelds /Weber 2011: 597).

In Deutschland sind die Heilberufe (werden auch akademische bzw. ärztliche Heilberufe genannt) in länderspezifischen Heilberufsgesetzen geregelt. Generell fallen ÄrztInnen, ApothekerInnen, PsychotherapeutInnen, TierärztInnen und ZahnärztInnen unter die Heilberufe (vgl. www.arztwiki.de 2008).

Heilhilfsberufe auch Gesundheitsfachberufe, Medizinalfachberufe, nicht ärztliche Heilberufe usw. werden synonym für eine Vielzahl von Ausbildungsberufen im Gesundheitswesen verwendet. Hierzu gehören u.a. die Berufe der PhysiotherapeutInnen, ErgotherapeutInnen und ca. 50 weitere Berufsbilder. HeilpraktikerInnen besitzen eine Sonderstellung. Nach dem HeilprG sind sie berechtigt die Heilkunde auszuüben, obwohl sie keine akademische oder anderweitig gesetzlich geregelte Ausbildung durchlaufen haben (vgl. Reiche: 2008).

 

Herzlichen Dank für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Murat Yalin

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung unter:

URL: www.physiomed-bogenhausen.de

Email: info@physiomed-bogenhausen.de

 

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