Review über Bestrebungen für die Anerkennung der Osteopathie als ein eigenständiges Berufsbild in Deutschland

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 

in den nächsten Wochen möchte ich Ihnen meine Masterthesis „Review über Bestrebungen für die Anerkennung der Osteopathie als ein eigenständiges Berufsbild in Deutschland“ vorstellen. Diese Thesis habe ich im Rahmen meines Studiums erstellt und dafür später von der Fachhochschule Gesundheit in Innsbruck den Titel Master of Science in Osteopathie (MSc Ost.) erhalten.

Teil 20

Der VPT beschäftigt sich in einer Veröffentlichung auf seiner Homepage vom 29.04.2010 mit der Anerkennung und Weiterbildung der Osteopathie in Deutschland. In einem aktuellen Überblick wird besonders der Beruf PhysiotherapeutIn berücksichtigt und festgestellt, dass im Bereich der Osteopathie in den letzten Jahren neue Urteile und Verordnungen zur Weiterbildung und Ausübung die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert haben. Zudem sind in der Zukunft neue Entscheidungen zu erwarten. Weiterhin hebt der VPT in der gleichen Veröffentlichung hervor, dass die Nachteile eines nicht klar definierten Berufsbildes sich in den Regelungen zur Aus- und Weiterbildung bemerkbar machen und auch Einfluss auf die Qualitätssicherung haben. Aus der Bezeichnung OsteopathIn könnten PatientInnen die Inhalte der Weiterbildung, die Prüfungsmodalitäten und die Kompetenz des Therapeuten nicht ersehen. Da die Bezeichnung OsteopathIn bisher nicht geschützt ist, kann sie sowohl von TherapeutInnen mit langjähriger berufsbegleitender Weiterbildung als auch von solchen die nur einige Wochenendkurse absolviert haben genutzt werden.

Nach derzeitigem Stand werden die anderen Bundesländer der hessischen Sonderregelung nicht folgen und dem VPT stellt sich die Frage, ob dadurch nicht die Bestrebungen der meisten osteopathischen InteressenvertreterInnen für eine bundeseinheitliche Regelung erschwert werden. Zusätzlich führt der VPT aus, dass trotz des Bemühens der meisten Osteopathieschulen in Deutschland um ein einheitliches Curriculums, es außer der WPO-Osteo keine verbindliche Weiterbildungsverordnung gibt.

Eigens zu diesem Zweck sei die BAO u.a. vom VPT gegründet wurden. Ihre Vorgaben sehen eine berufsbegleitende Weiterbildung mit mindestens 1350 Unterrichtsstunden an den privaten Osteopathieschulen vor. Sie bilden auch die Grundlage für die Regelung in Hessen. Die Schulen können zu dem inhaltlichen Curriculum eigene Schwerpunkte definieren und anbieten. Unabhängig von den BAO-Richtlinien gibt es eine Vielzahl von Kurzzeit- oder Alternativweiterbildungen, die meist in verkürzter Form Inhalte oder Techniken vermitteln. Durch die sich abzeichnende Tendenz der Akademisierung geht der VPT nicht davon aus, dass die Inhalte dieser Angebote in Zukunft anerkannt oder angerechnet werden können. Der VPT beobachtet, dass OsteopathInnen viele Erwartungen an die Akademisierung der osteopathischen Aus- und Weiterbildung knüpfen. Man verspricht sich, neben einer einheitlichen und hochwertigen Ausbildung mit international anerkannten Standards und Abschlüssen weiterhin die Möglichkeit zur systematischen, wissenschaftlichen Erforschung der Wirksamkeit, Indikation und Relevanz der Osteopathie.

 

Herzlichen Dank für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Murat Yalin

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung unter:

URL: www.physiomed-bogenhausen.de

Email: info@physiomed-bogenhausen.de

 

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