Review über Bestrebungen für die Anerkennung der Osteopathie als ein eigenständiges Berufsbild in Deutschland

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 

in den nächsten Wochen möchte ich Ihnen meine Masterthesis „Review über Bestrebungen für die Anerkennung der Osteopathie als ein eigenständiges Berufsbild in Deutschland“ vorstellen. Diese Thesis habe ich im Rahmen meines Studiums erstellt und dafür später von der Fachhochschule Gesundheit in Innsbruck den Titel Master of Science in Osteopathie (MSc Ost.) erhalten.

Teil 18

4.2.3.      Freie Heilpraktiker e.V.

 

Der Berufs- und Fachverband Freie Heilpraktiker e.V. schreibt in einer Mitteilung vom 21.08.2009, dass Heilhilfsberufe die Osteopathie nicht selbstständig ausüben dürfen. Der Freie Heilpraktiker e.V. lehnt wie die anderen maßgeblichen Heilpraktiker-Verbände die Verordnung des Bundeslandes Hessen ab. Nach seiner Rechtsauffassung bedarf es einer solchen Verordnung nicht. Zwar ist die Normenkontrollklage beim Hessischen VGH abgelehnt wurden, allerdings sei durch dieses Urteil sichergestellt, dass die sogenannten Heilhilfsberufe die Osteopathie nicht selbstständig ausüben dürfen. An der Rechtsauffassung, dass Heilhilfsberufe die Osteopathie nur im Delegationsverfahren ausüben dürfen, ändere sich laut Freiem Heilpraktiker e.V. nichts.(vgl. www.freieheilpraktiker.com 2009)

 

Herzlichen Dank für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Murat Yalin

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung unter:

URL: www.physiomed-bogenhausen.de

Email: info@physiomed-bogenhausen.de

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