Review über Bestrebungen für die Anerkennung der Osteopathie als ein eigenständiges Berufsbild in Deutschland

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 

in den nächsten Wochen möchte ich Ihnen meine Masterthesis „Review über Bestrebungen für die Anerkennung der Osteopathie als ein eigenständiges Berufsbild in Deutschland“ vorstellen. Diese Thesis habe ich im Rahmen meines Studiums erstellt und dafür später von der Fachhochschule Gesundheit in Innsbruck den Titel Master of Science in Osteopathie (MSc Ost.) erhalten.

Teil 15

4.  Intentionen und Bestrebungen von Fachgesellschaften sowie Berufsverbänden

 

Dieses Kapitel beschreibt die Positionen der Berufsgruppen im Hinblick auf ein eigenständiges Berufsbild, welche die Osteopathie in Deutschland hauptsächlich ausüben.

 

1. 

4.1 ÄrztInnen

 

In einem Entschließungsantrag hat der 112. Deutsche Ärztetag festgehalten, dass die aktuelle Beschlusslage der hessischen Landesregierung PhysiotherapeutInnen, MasseurInnen und Medizinische BademeisterInnen und vor allem HeilpraktikerInnen nach erfolgreicher Zusatzfortbildung als OsteopathInnen anzuerkennen, vom Deutschen Ärztetag mit Sorge gesehen wird. Mit dem Hinweis des Patientenschutzes werden die Bundes- und Landesregierung(en) aufgefordert, nicht auf diesem Wege ein neues Berufsbild zu schaffen. Eine Delegation bestimmter Behandlungen an PhysiotherapeutInnen sei infolge ihrer Grundausbildung und nach zusätzlicher Qualifikation möglich, allerdings müssten die Indikation und der Ausschluss von Kontraindikationen ÄrztInnen vorbehalten bleiben (vgl.König/ Möhrle/ Groß/ Hülskamp 2009: 1ff.).

Zur wissenschaftlichen Bewertung osteopathischer Verfahren hat der Vorstand der BÄK seinen Wissenschaftlichen Beirat mit einer Ausarbeitung beauftragt. Diese wurde vom daraufhin gebildeten Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats erstellt und am 28.09.2009 vom Vorstand der BÄK zur Kenntnis genommen. Der Inhalt der Ausarbeitung beschäftigt sich primär nicht mit der Fragestellung eines eigenständigen Berufsbildes in der Osteopathie. Allerdings wird darauf eingegangen, ob nach deutschem Recht die Osteopathie oder einzelne Teilbereiche davon als Heilkunde zu gelten haben. Diverse Erfahrungen verweisen bei verschiedenen osteopathischen Verfahren auf eine erfolgreiche therapeutische Anwendung. Dadurch entsteht der Bedarf, dass die BÄK eine fundierte Positionierung zur Einordnung der Osteopathie als Heilkunde einnimmt.

Von verschiedenen Verbänden (z.B. Ärztevereinigung für Manuelle Medizin- Ärzteseminar Berlin e.V.[ÄMM], Europäische Forum für Manuelle Medizin [EFOMM], Schweizer Gesellschaft für Manuelle Medizin[SAMM], Gesellschaft für Manuelle Wirbelsäulen- und Extremitätenbehandlung[MWE] und Deutsche Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation e.V.[BvPRM]) wird die Osteopathie aktuell als Bestandteil und Erweiterung der Manuellen Medizin gesehen.

Die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK kommt zu einem ähnlichen Ergebnis und stellt fest, dass osteopathische Techniken in Deutschland bereits der Heilkunde zugeordnet werden und somit Bestandteil und Erweiterung der Manuellen Medizin sind. Nach Meinung der BÄK ist der Begriff der Manuellen Medizinin Deutschland klar definiert und es ist sinnvoll, osteopathische Verfahren unter diesem Oberbegriff zusammenzufassen und nicht durch osteopathische Medizin zu ersetzen. Obwohl die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen in der gesetzlichen Verantwortung des Bundes liegt, stellt sich die BÄK die Frage, ob durch die WPO-Osteo nicht die Entstehung eines eigenständigen Berufsbildes in der Osteopathie eingeleitet werden soll.

(vgl.  Haas/ Hoppe/ Scriba 2009).

 

Herzlichen Dank für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Murat Yalin

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung unter:

URL: www.physiomed-bogenhausen.de

Email: info@physiomed-bogenhausen.de

 

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