Tipps zur passenden Reiseversicherung
Die schönste Zeit des Jahres sicher planen und die Vorfreude sorgenfrei genießen. Die besten Tipps zur passenden Reiserücktrittsversicherung findest Du bei uns.
Reiserücktrittsversicherung Vergleich
Draußen ist es nasskalt und grau, der Regen prasselt gegen die Fensterscheibe und der aufkommende Winterblues trübt die Stimmung. Die richtige Zeit, dem eigenen Gedankenkarussell eine Kehrtwende zu geben und in Vorfreude auf den nächsten Urlaub einzuschwingen. Im Sonnenstuhl unter Palmen liegen, lange Spaziergänge am Strand, Wandern in einsamen Schluchten – Deine Träume gehören nur Dir. Du hast Dir eine Auszeit verdient, endlich Ruhe, endlich abschalten vom Stress. Ist Dir Dein Urlaub heilig? Dann hast Du vielleicht auch eine gehörige Menge Geld darin investiert, dass Deine Träume wahr werden. Umso größer Dein Anspruch, Deine Reise bestmöglich abzusichern und die Zeit bis dahin sorgenfrei und voller Urlaubsvorfreude zu verbringen. Denn sollte doch mal etwas Unvorhergesehenes vor oder im Urlaub passieren, kann Dich eine Reiserücktrittsversicherung vor Schlimmem bewahren.
Worauf achten beim Abschluss? Welche Reiserücktrittsversicherung passt zu Dir und Deiner Reise? Was sollte im passenden Tarif der Reiserücktrittsversicherung enthalten sein?
Besonders beim Thema Reiserücktrittsversicherung lohnt es sich, wenn Du Dich von echten Reiseprofis beraten lässt. Im Dschungel der unterschiedlichen Tarife und viel Kleingedrucktem kennen sie sich bestens aus. Gut geschult finden sie für Dich das perfekte Angebot, um Deine Reise so abzusichern, dass es wirklich passt. Den günstigsten Tarif einer Reiserücktrittsversicherung können sie durch einen Kniff beim Buchen, das sogenannte “Matchen”, vom Reiseveranstalter auf den besten Reiseversicherer umwandeln. Klingt das nach echtem Service und rundum sorgenfreier Urlaubsplanung? Dann bleibt für Dich nur noch, Dich entspannt zurückzulehnen und endlich Zeit für Dich zu haben.
Zuerst aber bekommst Du hier einen Überblick, was wirklich zählt, wenn Du eine Reiserücktrittsversicherung buchst:
1. Welche Reiserücktrittsversicherung passt zu Dir und Deiner Reise?
Für fast jede Lebenssituation gibt es es die passende Reiserücktrittsversicherung. Die unterschiedlichen Tarife der Reiseversicherer für Reiserücktrittsversicherungen unterscheiden meist zwischen
– der Anzahl der Reisenden (Abschluss der Reiserücktrittsversicherung einzeln pro Person, je Familie, Paar oder Gruppe)
– dem Alter der Reisenden (oft steigen die Tarife ab 51 Jahren gestaffelt in die Höhe)
– dem Verkehrsmittel für die Reise (Flugzeug, eigene Anreise mit dem Auto, Bus, Kreuzfahrtschiff, Bahn)
– dem Reiseziel (Europa oder weltweit)
– der Reisedauer (vor allem, wenn noch andere Leistungen wie Reiseabbruch oder Reisekrankenversicherungen im Paket mit Reiserücktrittsversicherung inkludiert sind, maximal erlaubte Reisedauer beachten!)
– der Anzahl der Reisen im Jahr (Jahresreiseschutz für die Absicherung mehrerer Reisen im Jahr oder nur für eine Reise)
– Selbstbehalt mit/ohne (Selbstbeteiligung im Schadenfall oder der Ausschluss derselben)
– dem Reisepreis (je teurer die Reise, desto höher auch der Tarif der Reiserücktrittsversicherung)
Fährst Du allein in den Urlaub oder mit Familie? In welchem Lebensabschnitt befindest Du Dich bei Reiseantritt oder wie viel Geld gibst Du für den Urlaub aus? Da so viele Faktoren die richtige Wahl der Reiserücktrittsversicherung beeinflussen, berät Dich Dein Reisebüro gerne umfassend über die unterschiedlichen Tarife.
Je genauer die Wahl, desto besser sind die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung auf Dich und Deinen Urlaub zugeschnitten. Buchst Du eine Kreuzfahrt und entscheidest Dich für ein Schiffsreise Komplettpaket, bist Du auch abgesichert, wenn Du seekrank wirst und auf der Kabine bleiben musst. Du erhältst sogar noch eine Entschädigung für gebuchte Landausflüge, an denen Du deshalb nicht teilnehmen kannst.
Eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung lohnt sich oft schon ab zwei geplanten Urlauben im Jahr. Alle Urlaubsreisen innerhalb eines Reisejahres werden damit erfasst. Die Versicherungssumme wird dabei auf den Reisepreis einer Reise abgestimmt. Je höher der Reisepreis einer Einzelreise ist, desto eher lohnt sich meist der Blick auf eine Jahresversicherung, selbst wenn zunächst keine weiteren Reisen geplant sind. Zu beachten ist nur, dass sich eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung automatisch verlängert, wenn Du sie nicht fristgerecht kündigst.
2. Wann leistet Deine Reiserücktrittsversicherung? Welche Gründe müssen vorliegen, damit sich eine Reiserücktrittsversicherung auszahlt?
Man möchte sich nicht damit befassen und schiebt jeden Gedanken daran weit weg. Jeder Reiseberater kennt Kunden, die sagen, sie würden niemals krank werden und auf jeden Fall in den Urlaub fahren. Und doch hat jeder Reiseberater wöchentlich Kunden vor sich, die ihren heiß ersehnten Urlaub stornieren müssen. Je kurzfristiger die Abreise ansteht, desto teurer sind die entstehenden Stornokosten und das Urlaubsgeld ist einfach futsch. Wenn es nicht in den geliebten Urlaub gehen kann, ist der Grund oft schon schmerzlich genug. Wie ärgerlich, wenn noch dazu die Urlaubsersparnisse flöten gehen. Genau dieses Ärgernis soll die Reiserücktrittsversicherung mit ihren Leistungen abdecken. Und dabei geht es vor allem um die unvorhersehbaren Ereignisse, die einen treffen können, ohne dass man damit rechnet. Dazu zählen:
– das plötzliche und unerwartete Eintreten einer Krankheit deckt die Reiserücktrittsversicherung ab
– eine Unfallverletzung, die einen Urlaub unmöglich macht, deckt die Reiserücktrittsversicherung ab
– den Todesfall oder eine schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen deckt die Reiserücktrittsversicherung ab
– den plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes oder die Neuaufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach längerer Arbeitslosigkeit deckt die Reiserücktrittsversicherung ab
– die Beschädigung des privaten Eigentums, zum Beispiel durch Einbruch, Wasserschäden, Brände oder Diebstahl deckt die Reiserücktrittsversicherung ab
Nicht abgedeckt durch eine Reiserücktrittsversicherung sind im Allgemeinen folgende Fälle:
– Wenn der Grund für die Stornierung zu erwarten war oder kalkuliert eingetreten ist, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht ein.
– Wenn Du nicht wie geplant Urlaub von Deinem Arbeitgeber erhältst, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht ein.
– Für Krankheiten, mit denen Du schon regelmäßig in ärztlicher Behandlung warst, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht ein.
– Wenn Du die Reise aufgrund höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Streiks, Terrorgefahr, Krieg oder Seuchen im Reiseland stornierst, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht ein.
3. Welche Kosten übernimmt die Reiserücktrittsversicherung?
Tritt ein Versicherungsschaden ein, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung in der Regel die anfallenden Stornogebühren. Ob Hotelbuchung, Flugticket, Mietwagen oder Stornokosten eines Reiseveranstalters – die gesammelten Stornorechnungen werden zusammen mit den Buchungsbelegen und dem Nachweis des Stornogrunds eingereicht und durch den Versicherer erstattet. Oftmals gehen die Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung sogar noch darüber hinaus, insbesondere wenn sie in Kombination mit einer empfehlenswerten Reiseabbruchversicherung abgeschlossen wird. Dann werden auch nicht genutzte Reiseleistungen erstattet, wenn der Urlaub nach Antritt abgebrochen werden muss. Ebenso können höhere Kosten der Rückreise für diesen Fall abgerechnet werden.
Einige Reiserücktrittsversicherungen bieten zusätzliche Leistungen auch in günstigen Paketen an. So kann man gegen vertretbare Mehrkosten auch gleich andere Urlaubsrisiken durch eine Reiseversicherung minimieren. Als besonders sinnvoll seien hier Komplettschutzpakete genannt, die eine Auslandskrankenversicherung enthalten. Aber auch Verspätungsrisiken bei der Anreise oder Unfallrisiken beim Sport lassen sich absichern.
Richtig wichtig ist es, den tariflichen Selbstbehalt einer Reiserücktrittsversicherung zu unterscheiden. Sehr günstige Angebote haben den Nachteil, dass im Schadenfall 20% Selbstbeteiligung (gerechnet von den Gesamtstornokosten) zu zahlen sind. Es ist empfehlenswert, den Selbstbehalt im Tarif einer Reiserücktrittsversicherung komplett auszuschließen, selbst wenn dadurch der Tarif leicht steigt. Wer will sich schon im Nachhinein über Stornokosten ärgern?
4. Bis wann muss man sich für eine Reiserücktrittsversicherung entscheiden? Welche Fristen sind beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu beachten?
Wenn Du Deinen Urlaub im Reisebüro Deines Vertrauens planst, wirst Du direkt bei der Buchung über die verschiedenen Varianten der Reiserücktrittsversicherung aufgeklärt. Das hat den Hintergrund, dass Du möglichst ab Buchungsdatum auch über den Stornoschutz einer Reiserücktrittsversicherung verfügen solltest, um Dich dann sorgenfrei zurücklehnen zu können. Auf diese Weise verpasst Du auch keine Fristen für den Abschluss (bis 30 Tage vor Abreise). Wenn Du Deinen Urlaub kurzfristig buchst und nur noch 30 Tage oder weniger bis zur Abreise bleiben, muss die Reiserücktrittsversicherung sofort oder innerhalb von drei Tagen abgeschlossen werden. Liegt Dein Urlaub noch in weiter Ferne, empfehlen wir Dir, die Reiserücktrittsversicherung sofort oder innerhalb von 14 Tagen nach der Urlaubsbuchung abzuschließen.
5. Reiserücktrittsversicherung und Corona
Reiserücktrittsversicherungen, die neu bzw. bei Jahresversicherungen seit 2021 abgeschlossen wurden, beinhalten meistens einen Corona Schutz. Das bedeutet, dass auch dann Versicherungsschutz für die o.g. Ereignisse besteht, wenn für das jeweilige Reiseland eine Reisewarnung ausgesprochen wird. Corona Zusatzschutz haben ebenfalls viele Versicherer bereits inkludiert oder bieten spezielle Pakete zusätzlich an. So kann man z.B. bei der Reiseabbruchversicherung die Kosten eines Quarantäne Hotels erstattet bekommen.
Neu seit Corona sind die Flex Tarife vieler Reiseveranstalter. Gegen eine festgelegte Zusatzgebühr erwirbt sich der Kunde das Recht, bis 15 oder 29 Tage vor Reisebeginn, die Reise kostenlos umbuchen oder stornieren zu dürfen. Flextarife können bei Buchung durch das Reisebüro beim Reiseveranstalter mit hinzugebucht werden. Aber Achtung: Umbuchungen können trotzdem ein teurer Spaß werden, denn entscheidend ist der neue Reisepreis zum Zeitpunkt der Umbuchung. Wenn dieser teurer ist als der alte Reisepreis (und die Preise steigen oftmals an, je näher der Zeitpunkt der Abreise), muss die Differenz hinzubezahlt werden. Außerdem ersetzt die Flex Option nicht die Reiserücktrittsversicherung, da sie nur bis ca. 4 Wochen vor Abreise gilt. Die meisten und teuersten Stornos passieren aber in den letzten Wochen vor Abreise.
Fazit
Eine Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung von Stornorisiken vermeidet zusätzlichen Ärger, wenn der Urlaub unter bestimmten Bedingungen abgesagt werden muss. Man kann sich nach der Buchung in Ruhe zurücklehnen und hat einfach eine Sorge weniger. Zusatzschutz wie Reiseabbruchversicherungen, oft bereits inklusive, sichern sogar noch weitere Ereignisse ab, die erst während des Urlaubs auftreten können. Gebucht im Reisebüro Deines Vertrauens, bist Du bestens informiert, welche Variante der Reiserücktrittsversicherung für Dich und Deinen Urlaub am sinnvollsten ist. So bleibt die schönste Zeit des Jahres auch die schönste und Du kannst die Vorfreude in vollen Zügen genießen.
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