Zum Tag des deutschen Bieres am 23. April informiert die Württembergische Versicherung über das deutsche Reinheitsgebot und den Versicherungsschutz bei Unfällen unter Alkoholeinfluss
Deutschland ist bekannt für sein Bier und das “deutsche Reinheitsgebot”. Doch was bedeutet dieses Gesetz eigentlich? Was hat es mit alkoholfreiem Bier auf sich und besteht Versicherungsschutz bei Unfällen unter Alkoholeinfluss? Darüber klärt die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), zum Tag des deutschen Bieres am 23. April auf.
Rund 5.000 Biersorten gibt es in Deutschland, produziert in über 1.200 Brauereien. Trotz regionaler Unterschiede und Vorlieben haben alle Sorten eines gemein: Sie sind gebraut nach einem fast 500 Jahre alten Gesetz – dem deutschen Reinheitsgebot. Dieses bestimmt, dass ein Bier nur aus Hopfen, Malz, Wasser und Hefe hergestellt werden darf und wurde im Jahr 1516 vom Bayerischen Landständetag unter dem Vorsitz von Herzog Wilhelm IV. in Ingolstadt beschlossen. Auch heute noch gilt dieses Gesetz – und ist damit die älteste Lebensmittelgesetzgebung der Welt.
Vier Hauptbestandteile sorgen für aromatisches Bier
Um möglichst aromatisches Bier herzustellen, sollten auch die vier Rohstoffe von besonderer Qualität sein. Das Brauwasser beispielsweise – Hauptbestandteil eines Bieres – übertrifft meist die Qualität üblichen Trinkwassers. Jede Zutat hat außerdem eine besondere Bedeutung für den Brauprozess. Das Braumalz etwa sorgt für Farbe und Geschmack des Bieres. Es wird in unterschiedlich langen Trockenprozessen – dem sogenannten Darren – aus gekeimter Braugerste gewonnen. Darrtemperatur und -dauer sind dabei ausschlaggebend für die spätere Farbgebung: Ein helles Bier benötigt helles Malz, welches bei niedrigen Temperaturen gedarrt und schnell getrocknet wird. Für ein dunkles Bier hingegen sind höhere Temperaturen und mehr Zeit notwendig.
Auch das Brauwasser bestimmt die Farbe des Bieres. Während karbonatreiches Wasser die Herstellung dunklen Bieres begünstigt, eignet sich karbonatarmes Wasser eher für helle Biere, wie etwa Pils. Der Hopfen dagegen ist die “Seele des Bieres”; er verleiht dem Bier Aroma und seinen herben Geschmack. Außerdem sorgt er für die Schaumkrone und macht das Bier haltbarer. Für den Alkohol und die Geschmackstoffe hingegen sorgt die Hefe. Sie lässt die Bierwürze gären und wandelt dabei Malzzucker in Alkohol und Kohlensäure um. Während des Brauens vermehrt sie sich von alleine – und ist damit die ökonomischste Zutat eines Bieres.
Die erfrischende Alternative: alkoholfreies Bier
Neben dem klassischen, alkoholischen Bier gibt es heutzutage auch alkoholfreies Bier. Das wird in der Regel auf die gleiche Weise wie das klassische Bier hergestellt. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, wie ihm der Alkohol entzogen wird: Entweder wird der Gärprozess bei einem niedrigen Alkoholgehalt von etwa 0,5 Prozent abgebrochen oder der Alkohol wird im Nachhinein entfernt. Deshalb haben alkoholfreie Biere meist einen Restalkohol von 0,02 bis 0,5 Volumenprozent – eine sehr geringe Menge also, die diversen Studien zufolge keine Auswirkungen auf den menschlichen Körper hat. So müsste ein Mann innerhalb kurzer Zeit 15 bis 20 Flaschen alkoholfreies Bier trinken, um dieselbe Menge Alkohol aufzunehmen wie mit einer Flasche gewöhnlichem Bier. Und: Auch andere Lebensmittel gären und enthalten deshalb einen kleinen Anteil Alkohol, dazu gehören Essig, Mischbrot, reife Bananen, Sauerkraut und Fruchtsäfte. Trockene Alkoholiker sollten dennoch die Finger von alkoholfreiem Bier lassen: Allein Aussehen, Geruch und Geschmack können zu einem Rückfall führen.
Wer Auto fahren muss, aber trotzdem nicht auf den Biergenuss verzichten möchte, für den ist die alkoholfreie Variante eine gute Alternative. Denn bei Alkohol am Steuer gilt: Schon bei einem Unfall unter geringem Alkoholeinfluss ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Führerscheinentzug. Wer betrunken Auto fährt und einen Unfall verursacht, riskiert zudem den Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung. Aber nicht nur das, auch in der privaten Unfallversicherung erlischt gegebenenfalls der Versicherungsschutz infolge von Trunkenheit. Deshalb: Wer Auto fährt, sollte alkoholfreie Getränke bevorzugen.
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