Regensburger erfindet den Partner-Pass: Im Notfall Ersatz für die Heiratsurkunde

Regensburger erfindet den Partner-Pass: Im Notfall Ersatz für die Heiratsurkunde

Regensburger erfindet den Partner-Pass:  Im Notfall Ersatz für die Heiratsurkunde

(NL/3983039346) Regensburg Millionen von Menschen in den westlichen Industrieländern leben in nichtehelichen Beziehungen. Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland in den letzten Jahren um 50 Prozent gestiegen. Den knapp 20 Millionen Ehen stehen deutlich mehr als zwei Millionen nichteheliche Gemeinschaften gegenüber. In der Gesellschaft sind die freien Beziehungen längst Normalität. Im Notfall allerdings kann die Ehe ohne Trauschein erhebliche Probleme bringen weil Urkunden für die Zusammengehörigkeit fehlen. Der Regensburger Wolfgang Kerscher will das Problem lösen: Mit einem Partner-Pass. Viele Tausend nicht verheiratete Paare haben ihn bereits in Handtasche oder Brieftasche stecken.

Stellen Sie sich vor, Sie leben in einer festen Partnerschaft und müssen plötzlich ins Krankenhaus. Doch in der Klinik müssen Sie erschreckt feststellen, dass ihre Lebensgefährtin oder ihr Lebensgefährte Sie nicht uneingeschränkt besuchen darf und keine Auskunft vom Arzt oder der Krankenschwester erhält, sagt Kerscher. Eine Lage, in die jeder, der in einer festen Partnerschaft ohne Trauschein lebt, unvorhergesehen und schneller kommen kann, als ihm lieb ist.

Deshalb hat Kerscher den Partner-Pass entwickelt. Das ist eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise Patientenverfügung, die in handlichem Format neben Führerschein oder EC-Karte in die Geldbörse passt.

Mittlerweile ist der Partner-Pass patentrechtlich geschützt und auch von der Gewerkschaft der Polizei offiziell empfohlen. Der wichtigste Vorteil dieses Ausweises ist es, dass zwei Lebenspartner oder auch ein allein lebender Mensch und eine Vertrauensperson sich damit schnell und unbürokratisch gegenseitig Hilfe leisten können, sagt der Erfinder. Wenn von zwei Partnern jeder für sich einen solchen Pass besitzt, ihn bei sich trägt und im Zweifelsfall die beiden identischen Pässe im Krankenhaus, beim Arzt oder auf einer Behörde vorlegen kann, ist das eine gültige Vollmacht.

Erfahrungen in der Praxis zeigen: Mit einer gültigen Unterschrift der am gleichen Tag datierten Pässe, einem gemeinsamen Passfoto und der Angabe der Nummern beider Personalausweise gilt das Dokument als gegenseitige Vollmacht für Geschäfte des täglichen Lebens. Es ermöglicht Behördengänge und den Abschluss oder die Kündigung von Miet- oder Kaufverträgen bis zur Höhe eines vorher festgelegten Betrags. Er entbindet sogar behandelnde Ärzte und das Pflegepersonal von der Schweigepflicht. Auf Wunsch kann der Pass auch als Organspende-Ausweis nach Paragraph Zwei des Transplantationsgesetzes genutzt werden.

Mehr Informationen über den Partnerpass und wo man ihn bestellen kann gibt es im Internet unter www.partner-pass.de

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