Regale unterliegen als Arbeitsmittel der Prüfungspflicht. Nach den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung §10 müssen Regale von befähigten Personen — den sogenannten Regalinspekteuren geprüft werden. Der Gesetzgeber schreibt hier regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durchgeführt werden müssen.
Wir bieten Ihnen Regalprüfungen nach DIN EN 15635 in Esslingen, Stuttgart aber auch bundesweit, zertifizierte Regalinspekteure, Angebote zur Mängelbeseitigung und vergünstigte Sonderkonditionen bei einem Inspektionsvertrag mit 3 Jähriger Laufzeit.