Reform des ärztlichen Notfalldienstes

(Mynewsdesk) Auswirkungen auf die Liquidation von PrivatbehandlungenZum 1. Januar 2014 ist die Reform des ärztlichen Notfalldienstes in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Gründe für einen Reformbedarf waren in erster Linie die chronische Unterfinanzierung sowie die ungleichmäßige Dienstfrequenz der Ärzte – insbesondere in ländlichen Regionen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg verfolgt mit der Reformumsetzung im Kern folgender Ziele:* Gleichmäßige Dienstbelastung, geringe Dienstfrequenz
* Bessere Vergütung im Notfalldienst
* Organisation und Vertretung erleichtern
* Notfallpraxen an Krankenhäusern anbinden
* Medizinische Versorgung sicherstellen
Gelingen soll das große Vorhaben durch die Reduktion der Dienstbereiche von über 300 auf 66 Notfallbezirke. Somit teilen sich deutlich mehr Ärzte einen Notfallbezirk. Die Dienstbelastung soll demnach auf maximal 7 Notfalldienste (an Wochenenden und Feiertagen) pro Jahr reduziert werden. In Zukunft sollen die Notfallpraxen ausschließlich an Krankenhäuser angeschlossen sein. Dies schafft eine zentrale Anlaufstelle, stellt die Versorgung sicher und sorgt für Synergieeffekte, unter anderem durch Nutzung des technischen Equipments sowie des gemeinsamen Personals.Vor der Reformumsetzung erhielten die Ärzte meist einen pauschalen Stundensatz für ihren Einsatz. Neu ab 2014 ist die direkte Vergütung zwischen Arzt und KV Baden-Württemberg. So erhält der Arzt für die erbrachten Leistungen die EBM-Umsätze direkt zugesprochen. Der große Knackpunkt bei der Reform ist die Liquidation der BG- und Privatbehandlungen. Diese Liquidationsleistungen muss der Arzt zukünftig selbst durchführen. Gerade Ärzte ohne eigene Praxis stellt dies vor eine große Herausforderung, da diese Ärzte bisher kaum oder keine Berührungspunkte zum Thema GOÄ-Abrechnung hatten. In Kooperation mit einzelnen Notfallpraxen hat die PVS Baden-Württemberg einen Notfallpraxen-Service eingerichtet, um die Ärzte hier gezielt zu entlasten. So rechnen seit Januar 2014 viele große Notfallpraxen bereits zentral über die PVS Baden-Württemberg ab. Dies bringt für Notfallpraxis und Arzt viele Vorteile. Insbesondere die diensthabenden Ärzte werden nach Dienstende nicht zusätzlich durch die Abrechnung belastet. Die komplette Abrechnung, von der Rechnungsstellung bis zum Mahnwesen, übernimmt die PVS Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der Notfallpraxis. Dies schafft Freiräume für die Ärzte, die durch die Notfalldienste bereits zusätzlich in Anspruch genommen sind. Haben Sie Fragen zu unserem speziellen Service für Notfallpraxen? Dann rufen Sie uns unter 0711 / 7201-283 an.
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