Redundanz statt Sparsamkeit: Warum Betreiber die Klimaanlage Serverraum überdimensionieren

Ausfallsicherheit hat im Rechenzentrum Vorrang vor Effizienz. Eine überdimensionierte und redundante Kühlung schützt Serverräume vor Hitzeschäden und Betriebsausfällen.

Ampflwang – Die Kühlung von Rechenzentren folgt einer anderen Logik als viele andere technische Gewerke. Während in zahlreichen Bereichen der Haustechnik eine möglichst knapp bemessene, effiziente Auslegung angestrebt wird, setzen Betreiber von Serverräumen bewusst auf Überdimensionierung. Der Grund liegt in den Folgen eines Ausfalls: Steigt die Temperatur in einem Serverraum unkontrolliert an, drohen Hardwareschäden, Datenverluste und Betriebsunterbrechungen, deren Kosten die Mehrausgaben für eine großzügig ausgelegte Klimaanlage im Serverraum um ein Vielfaches übersteigen können.

Eine ausreichend dimensionierte Klimatisierung ist daher eine zentrale Voraussetzung für die Hochverfügbarkeit eines Rechenzentrums. Entscheidend ist dabei nicht allein die Leistung einzelner Geräte, sondern das Zusammenspiel von Kühlung, Belüftung und der Ausführung der Datenracks. Werden Klimaanlagen redundant ausgeführt, kann beim Ausfall einer Einheit eine zweite die Kühlleistung übernehmen, ohne dass es zu einer Unterbrechung kommt. Diese Redundanz wird in vielen Rechenzentren inzwischen als Standard betrachtet, insbesondere dort, wo durchgehender Betrieb erforderlich ist.

Auch die bauliche Umgebung spielt eine Rolle. Staubdichte Sicherheitszellen ermöglichen es, Serverschränke mit gelochten Türen und Seitenwänden auszustatten und über eine gemeinsame Kühlung zu belüften. Dadurch können Lüfter in den einzelnen Datenschränken entfallen, was die Luftführung innerhalb des Serverraums vereinfacht. Die Trennung von Kalt- und Warmgang mittels Einhausungen trägt zusätzlich dazu bei, die Energieeffizienz zu steigern, ohne die notwendige Kühlleistung zu reduzieren. Solche Einhausungen lassen sich individuell an bauliche Gegebenheiten anpassen und auch nachträglich in bestehende Rechenzentren integrieren.

Neben der technischen Auslegung sind rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt unter anderem die Registrierungspflicht beim Import von Kältemitteln in die EU sowie die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in deutscher Sprache. Auch mögliche Beschränkungen und Zulassungspflichten für bestimmte Kältemittel sind bei der Planung einer Klimatisierung zu beachten.

Lärmschutzaspekte gewinnen ebenfalls an Bedeutung. Strengere kommunale Vorschriften und die Nähe zu Wohngebieten erfordern häufig eine konstruktiv hochwertige Schalldämmung der Klimaaußengeräte. Eine entsprechende Verbauung schützt zudem vor Witterungseinflüssen und unbefugtem Zugriff.

Die Brodinger IT-Sicherheitstechnik e.U. begleitet Betreiber von Rechenzentren bei Beratung, Planung, Montage sowie Service der Klimatechnik und bietet durchgehenden Support für den laufenden Betrieb.

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