Redtube-Abmahnungen

Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung

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Eine Zivilkammer des Landgerichts Köln hat in vier Beschlüssen vom 24.01.2014 den Beschwerden von Anschlussinhabern stattgegeben. Die Anschlussinhaber sind von der “The Archive AG” wegen Streamings eines Videos auf der Plattform redtube.com abgemahnt worden .

Das Landgericht hat entschieden, dass dem Antrag der “The Archive AG” auf Herausgabe der bestimmten IP-Adressen zuzuordnenden Namen und Anschriften von Kunden der Deutschen Telekom nicht entsprochen werden dürfen.

Das bloße Streaming einer Video-Datei und das Ansehen stellt im Gegensatz zum Download noch keinen rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, und damit keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung gemäß § 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar, so das Landgericht. Da es um Streaming ging, war zudem unklar geblieben, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage war, die IP-Adresse desjenigen zu erfassen, der einen Stream von dem Server des Anbieters redtube.com abruft. Auch nach einem Hinweis der Kammer im Rahmen des Beschwerdeverfahrens hatte die Antragstellerin die Frage unbeantwortet gelassen, wie das Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen konnte.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung LG Köln 27.01.2014

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