awt Rechtsanwälte informiert über eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Statthaftigkeit von finanziellen Anreizen einer Versicherung bei der Wahl von empfohlenen Rechtsanwälten:
In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte die HUK-Coburg ihren Versicherungsnehmern den Verzicht auf eine Rückstufung im Schadensfall und damit einen Vorteil bis zu EUR 150,00 pro Jahr für den Fall angeboten, dass der Versicherungsnehmer der Empfehlung einer bestimmten Anwaltskanzlei folgt und diese beauftragt. Die Rechtsanwaltskammer München hatte darin eine unzulässige Beschränkung der freien Anwaltswahl gesehen und gegen die Versicherung geklagt. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr mit seinem Urteil diese Klage abgewiesen.
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Gewährung finanzieller Anreize eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung der freien Anwaltswahl dann nicht entgegensteht, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer weiterhin liegt und die Grenze unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird.
Damit befindet sich der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte bereits vor einiger Zeit im sog. “Sneller-Urteil” festgestellt, dass Rechtsschutzversicherer ihre Bedingungen so gestalten dürfen, dass die freie Anwaltswahl ihren Versicherungsnehmern zwar möglich ist, aber dann auch mehr kosten darf. Ulrich Eberhardt, Vorstand der HUK-Coburg, wertet diese Entscheidung als ein Urteil im Interesse der Kunden und sieht den Rechtsschutzversicherer nicht mehr als reinen Kostenerstatter, sondern vielmehr als Lotsen durch den Rechtsschutzfall.
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