Rechtsschutz Union wiederum wegen Regulierungsverweigerung vor Gericht!

Der Rechtsschutzversicherer Rechtsschutz Union Schaden GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Clemens Cichonczyk muss sich zum wiederholten Male vor dem Landgericht München verantworten:

Die Argumentation ist nicht neu, der aktuelle Fall reiht sich daher nahtlos in eine ganze Reihe von Fällen ein, in denen die Rechtsschutz Union Schaden GmbH, mit Sitz in München, für die der Geschäftsführer Clemens Cichonczyk verantwortlich zeichnet, einer schwer medizingeschädigten Versicherungsnehmerin den Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen behandelnde Mediziner verweigert. Die lapidare Begründung: es bestünden keine hinreichenden Erfolgsaussichten.

Auch die Vorlage eines fachmedizinischen Gutachtens, das die Geschädigte über den Medizinischen Dienst ihrer Krankenkasse eingeholt hatte und einen Behandlungsfehler konstatiert, bewegt den Versicherer nicht zu einem Umdenken, ganz im Gegenteil, der Versicherer denke gar nicht daran, der Versicherungsnehmerin, die seit dem Vorfall an erheblichen Gesundheitsschäden leidet, den begehrten Deckungsschutz zu geben.

Gerne tun es die Versicherer ja nicht, aber es bleibt ihnen gar nichts anderes übrig: Ist ein rechtsschutzversicherter Kunde Opfer einer ärztlichen Fehlbehandlung und will er gegen den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus vorgehen, so muss der Versicherer diesem hierfür einen Deckungsschutz erteilen, und zwar ohne “wenn und aber”. Im Vorfeld eines Arzthaftungsprozesses ist es nämlich niemandem möglich zu beurteilen, ob ein gerichtliches Vorgehen von Erfolg gekrönt ist. Dazu müssten prophetische Kenntnisse vorhanden sein, über die der Normalbürger in der Regel nicht verfügt. Bleibt einem Rechtsschutzversicherer daher nur, einfach und willkürlich zu behaupten, ein Vorgehen gegen die Ärzteschaft sei von vornherein aussichtslos. Warum diese Argumentation? Damit wird der Versicherer von seiner Leistungspflicht frei: unsinnige und aussichtslose Prozesse braucht er naturgemäss nicht zu finanzieren. Nur, wie will der Versicherer zu der Erkenntnis gelangen, ein Prozess sei von vornherein aussichtslos? Verfügt er denn doch über prophetische Fähigkeiten? Gewiss nicht. Er bedient sich ganz einfach einer fachmedizinischen Expertise, die er zur Grundlage seiner Konstatierung macht. Danach heisst es dann, ein Behandlungsfehler liege nicht vor, sondern die Gesundheitsschädigung des Betroffenen sei schicksalhaft. Das Problem für den Versicherer liegt leider auf der Hand: diese fachmedizinische Wertung hat keinerlei präjudizielle Wirkung, mit anderen Worten, taugt im Grunde einfach gar nichts, da ein streitbefasstes Gericht ein eigenes Gutachten einholen will und das in der Regel auch macht.

Zu einer Stellungnahme zur Regulierungsverweigerung war der Geschäftsführer Clemens Cichonczyk nicht bereit. Daher muss sich nunmehr zum wiederholten Male die Münchener Gerichtsbarkeit mit den Regulierungspraktiken dieses Versicherers befassen.

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Herr Dirk Dr Ciper
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