In einem Vortrag in den Räumen der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. in der Niederlassung Saarbrücken berichtete Privatdozent Dr. Kraatz, Rechtsanwalt über die Rechtslage in Deutschland.
Das Referat liegt verschriftlicht vor. ATLANTICLUX Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann begrüßt alle Teilnehmer, Verbraucher und den Referenten. Deutschland bietet der Bevölkerung einen hohen sozialen Status mit einem guten und fairen Versorgungssystem.
Versorgungslücken werden durch die private Vorsorge geschlossen, dazu stehen Versicherungsunternehmen wie die Luxemburgische Atlanticlux den Verbrauchern mit individuell angepassten Versicherungslösungen zur Verfügung. Deutschland nimmt hierbei eine Vorreiterrolle in Europa ein, denn durch neue Rechtsprechungen des Bundesgerichtshofes können moderne Vorgaben beispielsweise zeitnah umgesetzt werden. Weitere rechtliche Anpassungen müssen folgen, denn die Gesellschaft ist Deutschland- und Europaweit im Umbruch. Gute Fragen zur Rechtslage in Deutschland und gute Fragen nach der Funktionstüchtigkeit, erläutert Referent Privatdozent Dr. Kraatz:
So heißt es im Grundgesetz seit 1949: “Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.”
Der Vortragsbeginn fand unter den Zuhörern große Resonanz:
Diese Sätze sind in den ersten drei Absätzen des Artikels 20 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Sie werden als “Verfassung in Kurzform” bezeichnet, denn sie enthalten deren wichtigste Strukturprinzipien: Demokratie, Bundesstaatlichkeit sowie Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit. Diese werden in Artikel 79 als unveränderlicher Teil des Grundgesetzes festgelegt und in anderen Artikeln des Grundgesetzes ausformuliert. Da diese Prinzipien so wichtig sind, wurden sie auch in die Präambel des deutschen Einigungsvertrages übernommen.
Der Referent Dr. Kraatz hierzu: Die Unveränderlichkeit war eine Reaktion auf die Entwicklung 1933/34. Hitler hatte nach seiner Machtergreifung sozusagen das Deutsche Reich legal gesetzlich umgestaltet.
Wichtig ist, dass das Demokratieprinzip besagt, dass alle Gewalt vom Volk ausgeht, dieses also der Souverän ist. In der repräsentativen Demokratie der Bundesrepublik werden die Interessen der Bürgerinnen und Bürger durch die gewählten Vertreter in den Parlamenten wahrgenommen, die nach dem Mehrheitsprinzip entscheiden.
Die deutschen Länder blicken auf eine lange Geschichte der Unabhängigkeit zurück.
Über weite Strecken der deutschen Geschichte waren sie eine nur lose durch Institutionen oder Herrscher verbundene Sammlung verschiedenster Einheiten. Darauf aufbauend haben sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes für eine bundesstaatliche Republik entschieden. In dieser stehen den Bundesländern, die aus diesen alten Territorien hervorgegangen sind, viele Befugnisse im föderalen System zu. Nicht zuletzt trug die Erfahrung des totalitären Staates der Nationalsozialisten dazu bei, dieses System als Sicherung gegen eine erneute Machtkonzentration in den Händen einer Person oder des Zentralstaates zu installieren. Das Grundgesetz regelt die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern sehr genau. Eine Vielzahl von Gesetzen, die der Bundestag verabschiedet, bedarf der Zustimmung durch die Vertretung der Länder, des Bundesrates. Sie sind also in entscheidender Weise an der Gesetzgebung beteiligt. Zudem sind ihnen viele Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zugeordnet.
Weiter im Vortrag:
Das Strukturprinzip der Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass die Gesetzgebung an die Verfassung gebunden ist und Gesetze nicht willkürlich verabschiedet werden dürfen. Auch die Politik ist an das Recht gebunden und steht nicht über ihm. Die nationalsozialistische Doktrin eines dem Recht übergeordneten Führerwillens oder Gesetze, die die Verfassung brechen, sind in der Bundesrepublik durch das Grundgesetz ausgeschlossen. Auch die vollziehende Gewalt, die Verwaltung und die Rechtsprechung sind an das geltende Recht gebunden. Dieses schützt die Bürger vor Willkürakten und garantiert zugleich auch die Gleichheit eines jeden Bürgers vor dem Gesetz. In einem Rechtsstaat wachen unabhängige Richter über die Einhaltung der Gesetze. Der Rechtsweg zu ihnen steht jedem Bürger offen.
Die Anwesenden und Herr Lehmann dankten dem Referenten. Die gute Frage nach der Funktionalität des Rechtssystems stellt keine Selbstverständlichkeit dar, dieses Gut bedarf guter Pflege, Aufmerksamkeit und ausgeglichene Machtverhältnisse. Kritik kann in Deutschland ausgeübt werden, Verbesserungen für Bürger und Verbraucher sollten stets Ziel der politischen Gesellschaft sein.
V.i.S.d.P.:
Hendrik Lehmann
Niederlassungsleiter
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