Behandlungsfehler? Wir kämpfen für Ihr Recht! NÄTHER I KRÜGER I PARTNER – Ihre erfahrene Kanzlei für Medizinrecht und Geburtsschäden. Deutschlandweit. Empathisch. Durchsetzungsstark.
Behandlungsfehler bei Operationen sind keine Seltenheit, allein in Deutschland wurden in rund jedem fünften Fall medizinische Fehler begangen, die oft mit schweren Schäden am Patienten einhergingen. In solchen Fällen ist nicht nur die mentale Belastung extrem hoch, sondern auch die finanzielle. Um finanziell für Erleichterung zu sorgen, gibt es Anwaltskanzleien, die sich für Patienten und deren Familien einsetzen.
Eine dieser Kanzleien ist NÄTHER I KRÜGER I PARTNER. Die Kanzlei betreut geschädigte Patienten deutschlandweit bei allen medizinischen Behandlungsfehlern und hat sich dabei insbesondere auf Geburtsschäden spezialisiert. Sie ist ausschließlich auf Patientenseite tätig und arbeitet eng mit Mandanten zusammen, um die besten gerichtlichen oder außergerichtlichen Ergebnisse zu erzielen. Hinter dem Team von NÄTHER I KRÜGER I PARTNER stehen die beiden Fachanwälte für Medizinrecht Axel Näther und Caterina Krüger. Beide Anwälte verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich Medizinrecht. Die Kanzlei ist bereits mehrfach ausgezeichnet worden.
Zu den Mandanten der Kanzlei zählen in erster Linie geburtsgeschädigte Kinder, Jugendliche und deren Eltern. Zu den häufigen Fehlern bei Geburten gehören unter anderem ein nicht erkannter Sauerstoffmangel, ein zu spät durchgeführter Kaiserschnitt, die nicht richtige Reanimation des Neugeborenen, nicht erkannte Schwangerschaftsrisiken wie Diabetes oder Neugeborene. Sollten diese Komplikationen zu gesundheitlichen Konsequenzen führen, können Eltern für sie eine Kompensation einfordern.
Zudem werden auch Patienten, die durch chirurgische, orthopädische, neurochirurgische oder gynäkologische Eingriffe massiv geschädigt wurden, vertreten. Zu den Systemfehlern in Kliniken zählen zum Beispiel eine unvollständige Operationsvorbereitung, die falsche Operationsmethode, verspätete Reaktionen, fehlende Befunderhebungen oder eine fehlende technische Ausstattung.
Bei NÄTHER I KRÜGER I PARTNER finden auch Kranken- oder Pflegekassen und sonstige Sozialversicherungsträger Unterstützung in Regressverfahren. Ärzte, Krankenhäuser und deren Versicherer gehören nicht zu den Mandanten der Kanzlei, um Interessenkonflikte von vornherein auszuschließen.
Die Zusammenarbeit mit der Kanzlei verläuft in den folgenden Schritten: Im ersten Schritt werden alle notwendigen Unterlagen von Kliniken, Ärzten und Therapeuten zusammengetragen und ausgewertet. Im nächsten Schritt wird untersucht, welche Fehler bei der Behandlung unterlaufen sind und wie sich diese auf den Patienten ausgewirkt haben. In einigen Fällen werden dabei medizinische Gutachter zu Rate gezogen, die den Fall objektiv begutachten.
NÄTHER I KRÜGER I PARTNER verfügt über ein breites Netzwerk von kompetenten Gutachtern, mit denen die Kanzlei schon seit Jahren zusammenarbeitet. Im letzten Schritt wird, nach der Auswertung, das weitere Vorgehen geklärt. Die Kanzlei gibt geschädigten Patienten einen Überblick über die Höhe der Ansprüche und berät, wie diese durchgesetzt werden können. Im besten Fall wird eine Übereinkunft außergerichtlich erreicht. Sollte dies nicht möglich sein, erhebt die Kanzlei Klage und vertritt ihre Mandanten vor Gericht. Anfallende Kosten und zu erwartende Ergebnisse werden immer zu Beginn der Zusammenarbeit vermittelt. Bei Finanzierungsproblemen ohne Rechtsschutzversicherung können Prozessfinanzierer eingebunden werden.
Die Anwaltskanzlei legt bei allen Beratungsgesprächen besonderen Wert auf Transparenz und Empathie. NÄTHER I KRÜGER I PARTNER setzt sich mit ihrer langjährigen Kompetenz für geschädigte Patienten von Behandlungsfehlern ein, um diese vor Gericht oder außergerichtlich zu vertreten.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
NÄTHER I KRÜGER I PARTNER
Herr Axel Näther
Rheinallee 27
53173 Bonn
Deutschland
fon ..: +49 228 – 227 446-0
web ..: https://naetherkrueger.de/
email : mail@naetherkrueger.de
Pressekontakt:
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