REACh: 4 neue SVHCs auf Kandidatenliste

FBDI Verband weist auf Informationspflicht hin

Am 12.1. hat die ECHA (Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur) vier neue Stoffe auf die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung gesetzt – damit enthält sie nunmehr 173 Stoffe.

– 4,4″-Isopropylidenediphenol (Bisphenol A) (EG Nr. 201-245-8) – fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Bisphenol A kommt bei der Herstellung von anderen Stoffen, Epoxidharzen, Beschichtungen, Thermopapier und als Antioxidans für die Verarbeitung von PVC zum Einsatz.
– Nonadecafluordecansäure (PFDA) und ihre Natrium- und Ammoniumsalze (EG Nr. 206-400-3) – fortpflanzungsgefährdende, bioakkumulative und toxische (PBT) Eigenschaften. PDFA wird als Weichmacher, Schmiermittel, Prozesshilfsmittel und Korrosionsschutzmittel verwendet.
– 4-Heptylphenol, verzweigt und linear (4-HPbl) – endokrine Wirkung auf die Umwelt. Die aus dem 4-Heptylphenol gewonnenen Polymere werden in Schmiermitteln für Fahrzeuge und Maschinen eingesetzt.
– 4-tert-Pentylphenol (PTAP) (EG Nr. 201-280-9) – endokrine Wirkung auf die Umwelt. PTAP findet Verwendung als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Parfums und Duftstoffen und bei der industriellen Rezeptur von Klebstoffen, Beschichtungen, Druckfarben und Farben.

Zwar besteht mit der Aufnahme in die Kandidatenliste noch keine Zulassungspflicht für die betroffenen Hersteller und/oder Importeure, dennoch verweist der FBDi ausdrücklich auf sofortige Verpflichtungen für Unternehmen in Verbindung mit den in der Kandidatenliste aufgeführten Stoffe: Hersteller und Verarbeiter der Substanzen sind – sofern mehr als 0,1 Gewichtprozent eines SVHCs in den Teilerzeugnissen enthalten ist – dazu verpflichtet, über die Verwendung des SVHCs in der Lieferkette zu informieren. Innerhalb der EU müssen sie ihren Kunden Sicherheitsblätter aushändigen, wenn sie SVHCs ausliefern. Basierend auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2015 gilt der Grenzwert von 0,1 Masseprozent auch für Erzeugnisse, die Teil eines anderen Erzeugnisses sind – d.h. als Erzeugnis gilt jede einzelne Komponente eines Produkts und nicht nur das Endprodukt.

Über den FBDi e. V. ( www.fbdi.de ):
Der Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.) seit 2003 eine etablierte Größe in der deutschen Verbandsgemeinschaft und repräsentiert einen Großteil der in Deutschland vertretenen Distributionsunternehmen elektronischer Komponenten.
Neben der informativen Aufbereitung und Weiterentwicklung von Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente bildet das Engagement in Arbeitskreisen und die Stellungnahme zu wichtigen Industriethemen (u.a. Ausbildung, Haftung & Recht, Umweltthemen) eine essenzielle Säule der FBDi Verbandsarbeit.

Die Mitgliedsunternehmen (Stand Januar 2017):
Acal BFi Germany, Arrow Central Europe, Avnet EMG EMEA (Avnet Abacus, Avnet Silica, EBV, MSC Technologies), Beck Elektronische Bauelemente, Blume Elektronik Distribution, Bürklin Elektronik, CODICO, Conrad Electronic SE, ECOMAL Europe, Endrich Bauelemente, EVE, Farnell, Future Electronics Deutschland, Haug Components Holding, Glyn, Hy-Line Holding, JIT electronic, Kruse Electronic Components, MB Electronic, Memphis Electronic, MEV Elektronik Service, Mouser Electronics, pk components, RS Components, Rutronik Elektronische Bauelemente, Schukat electronic, Distrelec Schuricht, SHC, TTI Europe.
Fördermitglieder: elotronics, Amphenol FCI, mewa electronic, TDK Europe.

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