Die Prüfung elektrischer Anlagen und Maschinen nach DIN VDE und DGUV Vorschrift 3
Die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung elektrischer Maschinen ist gesetzlich vorgeschrieben, fristet oftmals jedoch ein Schattendasein oder gerät ganz und gar in Vergessenheit.
Es ist somit nicht verwunderlich, dass Mängel und Schäden sowie Gefährdungen keine Seltenheit sind.
Bezeichnend sind zudem die vielen Brände, die auf nicht sach- und fachgerecht durchgeführte oder auch unterlassene Prüfungen, Wartungen und / oder Instandsetzungen elektrischer Anlagen zurückzuführen sind.
Nicht wenige Leben und Existenzen sind durch derlei Geschehen schon gefährdet oder gar vernichtet worden. Trotzdem wird immer wieder bei der nicht fachgerechten Errichtung und Betreibung elektrischer Anlagen dieses Risiko bewusst in Kauf genommen und das uns allen naturgemäß gegebene Sicherheitsbedürfnis und die Angst vor zerstörerischen Bränden ausgeblendet. Im Unglücksfalle kann es sogar zu einer erheblichen Gefährdung des Gemeinwohls kommen, das zu schützen die jeweils politisch Verantwortlichen des Bundes und der Länder verpflichtet sind. Die Übernahme dieser Verantwortung schlägt sich dann regelmäßig in entsprechenden Gesetzen, Verordnungen, Normen und Richtlinien nieder.
Die gesetzliche Grundlage der Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Anlagen ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) verankert.
In § 49 Absatz 1 des EnWG ist ausgeführt, dass Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben sind, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Maßgeblich zu beachten sind dabei insbesondere die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
In Absatz 2 des v. g. Paragraphen wird diesbezüglich eindeutig auf die Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. verwiesen. Somit erhalten die einschlägigen DIN VDE-Normen Gesetzescharakter.
Mit dieser gesetzlichen Verankerung ist nicht nur die Verpflichtung zur Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung elektrischer Maschinen begründet, sondern auch die Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung von die allgemein anerkannten Regeln der Technik betreffenden Verstößen bzw. Zuwiderhandlungen geschaffen worden.
Neben dem v. g. Energiewirtschaftsgesetz legt die bundesweit geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den Betreibern bestimmter elektrischer Anlagen die gesetzliche Pflicht auf, Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung elektrischer Maschinen selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Selbiges ergibt sich auch aus der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel”, der BGV A3.
Darüber hinaus sind noch die Technischen Prüfverordnungen der Bundesländer zu berücksichtigen, aus denen sich die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung elektrischer Maschinen und Einrichtungen in speziell definierten Objekten ergibt.
Die bereits erwähnten DIN VDE-Normen enthalten schließlich die detaillierten Festlegungen für das Errichten und das Betreiben, d. h. die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Anlagen.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere die DIN VDE 0100-600 und die DIN VDE 0105-100 zu nennen.
Diese sind für alle Errichter und Betreiber sowie die für sie im Rahmen der Prüfung, Wartung und Instandsetzung tätigen Personen oder Firmen verbindlich.
Ziel dieser Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Normen ist die Gewährleistung eines Höchstmaßes an Betriebssicherheit und damit auch hinsichtlich des Personen- und Sachschutzes.
Darüber hinaus ist allerdings auch auf die technischen Publikationen, die sogenannten VdS-Richtlinien, des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) besonderes Augenmerk zu legen.
Diese VdS-Richtlinien sind zwar strenggenommen als rein privatrechtlich und somit als nicht allgemein verbindlich anzusehen, bei eingehender Betrachtung zeigt sich jedoch, dass sich die meisten darin enthaltenen Forderungen und Erläuterungen über Querverweise auf Ausführungen bzw. Festlegungen in DIN VDE-Normen gründen.
Sofern die in den VdS-Richtlinien enthaltenen Anforderungen nicht beachtet bzw. berücksichtigt werden, kommt dies gewissermaßen einem Außerachtlassen der DIN VDE-Normen gleich.
Dies wiederum kann juristisch als Vernachlässigung oder Nichtbeachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgelegt werden und im Schadensfall zivil- und strafrechtliche Verfahren nach sich ziehen.
Achtung!
Sind Sie sich sicher, dass im Fall des Falles Ihre Versicherung für einen Sach- oder schlimmstenfalls sogar Personenschaden aufkommt, wenn Sie den Ihnen obliegenden Pflichten zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung Ihrer elektrischen Anlagen nicht nachgekommen sind?
Sicher ist dies nicht! – So können z. B. Versicherungsbedingungen einschlägige Paragraphen bzw. Klauseln enthalten, die den Versicherer im Schadensfall leistungsfrei stellen.
Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auf die “Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung”. Hierüber können Sicherheitsvorschriften vereinbart sein, die insbesondere die Prüfung der elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen auferlegen.
Selbige Pflicht ergibt sich auch aus der ergänzenden oder auch losgelösten Klausel “SK 3602 – elektrische Anlagen”, die Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrages sein kann.
Lediglich in den Technischen Prüfverordnungen der Bundesländer, der BGV A8 und ggf. den mit dem Versicherer getroffenen Vereinbarungen werden Fristen bzw. Intervalle für Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung elektrischer Maschinen vorgegeben.
Sofern ein Gebäude keiner der v. g. Regelungen unterliegt, obliegt es dem Betreiber der elektrischen Anlage, die Zeiträume und den Umfang von Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungen eigenverantwortlich festzulegen. Dabei sollen die Art der Anlage und Betriebsmittel, die Verwendung und der Betrieb der Anlage sowie die äußeren Einflüsse, denen die Anlage ausgesetzt ist, berücksichtigt werden.
Dies stellt sich in der Praxis in vielen Fällen als nicht nur schwierig, sondern mitunter sogar gefährlich dar.
Gerade bei fehlendem Fachwissen, leider aber auch unter vordergründigen wirtschaftlichen Interessen, wird der nach der DIN VDE 0105-100 gegebene Emessensspielraum oftmals unzulässig bzw. fahrlässig ausgelegt. In der Folge kann es dazu kommen, dass wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung elektrischer Maschinen in viel zu langen Intervallen, schlimmstenfalls gar nicht durchgeführt werden.
Was könnten wir in diesem Zusammenhang für Sie tun?
oWir führen Bestandserfassungen durch und erstellen darauf aufbauende Dokumentationen wie z. B. Bestands- und Revisionspläne.
oAuf der Basis von Bestands- und Revisionsplänen arbeiten wir Prüfungs- und Wartungspläne aus.
oAuf der Grundlage von Prüfungs- und Wartungsplänen holen wir Angebote zu Prüfungen und Wartungen bei zugelassenen und berechtigten Sachverständigen bzw. versierten und zuverlässigen Fachbetrieben ein, prüfen diese und unterbreiten einen Vergabevorschlag.
oWir übernehmen die Steuerung und Begleitung bzw. Überwachung sowie die Dokumentation von Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungen.
oBei Bedarf erstellen wir nach Prioritäten gestaffelte Instandsetzungs- oder Sanierungskonzepte und diesbezügliche Budgetierungsübersichten.
Für Fragen und vertiefende Erläuterungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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Herr Marc Langguth
Große Ziegelohstr. 2
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