Prozessuale Einbindung der alternativen Verwahrstelle

Prozessuale Einbindung der alternativen Verwahrstelle

Prozessuale Einbindung der alternativen Verwahrstelle

(NL/5842852382) Hamburg, 22. Oktober 2013. Emittenten müssen sich entlang des neuen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen. Insbesondere im Bereich der alternativen Investmentfonds (AIF) sehen sich Manager neuen Herausforderungen gegenüber. Sie müssen künftig eine Verwahrstelle in ihr Geschäftsmodell und ihre Prozesse einbinden. Ein externer Partner übernimmt dabei diese Funktion. Daher ist es wichtig, die Abläufe und Abstimmungsprozesse in enger Koordinierung effizient zu gestalten, erklärt Frau Christina Niebuhr, Geschäftsführerin der BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Eine alternative Verwahrstelle ist unabhängig und hat grundsätzlich eine Verwahrpflicht für die Sachwerte des Fonds. Hinzu kommen umfangreiche Prüf- und Kontrollpflichten gegenüber der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wie stark die alternative Verwahrstelle in die Prozesse eingebunden werden muss, hängt vom jeweiligen Produkt ab. Bei Publikums-AIFs hat der Gesetzgeber im Hinblick auf den Anlegerschutz weitreichendere Prüfpflichten definiert als im Falle von Spezial-AIFs. Zwingend eingebunden werden muss die alternative Verwahrstelle beispielsweise bei der Kontrolle der Zeichnung der Anleger, des Erwerbs von Vermögensgegenständen und bei der Bewertung von Fonds. Außerdem hat ein sogenanntes Cash-Monitoring täglich zu erfolgen, so Frau Niebuhr.

Für die optimale Integration einer alternativen Verwahrstelle sind unterschiedliche Aspekte wichtig. Dazu zählt das vorhandene Know-how von Prozessen und den relevanten Anlageklassen. Für Emittenten kommen daher vor allem Dienstleister in Frage, die über eine entsprechend langjährige Expertise verfügen, rät Frau Niebuhr. Darüber hinaus sollte ein bewährtes Cash-Monitoring und Bestandsführungssystem vorhanden sein, welches sowohl technisch als auch prozessual in die Serviceerbringung integriert ist. Dadurch ergibt sich Prozesssicherheit und Kosteneffizienz, schließt Frau Niebuhr.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bls-hamburg.de und www.faktwert.de

Über BLS
Seit 1998 bietet die BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zeitgemäße Lösungen von der Wirtschaftsprüfung über Steuerberatung bis hin zur Finanz- und Lohnbuchhaltung. Darüber hinaus überwacht die Hamburger Kanzlei seit vielen Jahren die ordnungsgemäße und zweckgebundene Verwendung von Anlegergeldern in den Anlageklassen Immobilien, Schiffsbeteiligungen, Private Equity und Erneuerbare Energien.

Die gewachsene Expertise in diesem Bereich wird die BLS künftig auch in der Tätigkeit als alternative Verwahrstelle umsetzen.

Für weitere Informationen, Bildmaterial und Interviewtermine wenden Sie sich bitte an:

Pressekontakt
gemeinsam werben
Thomas Galla
T 040-769 96 97 17
F 040-769 96 97 66
E th.galla@gemeinsam-werben.de

Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag übermittelt. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.

Kontakt:
gemeinsam werben
Thomas Galla
Sternstraße 102
20357 Hamburg
49 40 769 96 97 17
th.galla@gemeinsam-werben.de
www.gemeinsam-werben.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden