ProService informiert: Wie sicher sind Bankschließfächer wirklich?

ProService informiert: Wie sicher sind Bankschließfächer wirklich?

ProService informiert: Wie sicher sind Bankschließfächer wirklich?

Bankschließfächer gelten in den Augen vieler Menschen als sicher. Auf der anderen Seite ist diese Sicherheit nur eingeschränkt. In der Tat gibt es beachtliche Risiken, über die man Bescheid wissen sollte. Alternative Möglichkeiten zur Werteaufbewahrung gibt es bei privaten Schließfachangeboten.

Die Menschen in Deutschland kaufen immer mehr Werte. Die Nachfrage nach Edelmetallen bei den privaten Haushalten in Deutschland ist permanent am Steigen. Diese Werte müssen aufbewahrt werden. Viele Menschen mieten für diesen Zweck ein Schließfach bei ihrer Hausbank an, um ihre Wertsachen sicher aufzubewahren. Die Nachfrage nach Schließfächern stieg in den letzten Jahren stark an. Nicht zuletzt, weil auch Einbrüche immer häufiger vorkommen, sollen Wertgegenstände nicht unbedingt in den eigenen vier Wänden gelagert werden. Die Einbruchsstatistik wartet mit dramatischen Zahlen auf. Es gibt also viele Gründe, Wertgegenstände nicht im Haushalt zu lagern. Speziell Edelmetalle benötigen einen sicheren Aufbewahrungsort. Die Frage stellt sich, wie sinnvoll es ist, Gold und Silber in Bankschließfächern zu verwahren. Auf den ersten Blick ist die Verwahrung anonym. Aber nur oberflächlich. Beim genaueren Hinsehen sind Bankschließfächer keine so sinnvolle Wahl.

Warum ein Bankschließfach keine gute Wahl ist

Banken vermieten Schließfächer in der Regel nur an ihre eigenen Kunden, Kunden über die die Hausbank sehr viel weiß, sämtliche Einnahmen, Ausgaben und oft sogar Höhe von Guthaben und Schulden. Natürlich weiß die Hausbank nicht, was sich in einem Schließfach befindet. Jedoch reicht die Information darüber, dass ein Schließfach existiert, um unerwünschte Effekte zu verursachen. Banken sind zum Beispiel bei bestimmten Anlässen dazu verpflichtet, gegenüber den Behörden das Vorhandensein eines Schließfaches zu melden. Zum Beispiel wird das Finanzamt informiert, wenn ein Kunde verstirbt und ein Schließfach besitzt. Aber auch bei anderen Sachverhalten muss die Bank Auskunft erteilen. Eine Steuerprüfung, Pfändung usw. sind Gründe, bei denen Banken die Existenz eines Wertfaches aneignen müssen. In der Praxis wird bei solchen Maßnahmen der Zugriff des Kunden auf sein Schließfach durch die Bank verwehrt. Der Zugang zum Schließfach wird dann nur im Beisein eines Finanzbeamten möglich gemacht.

Schließfächer von privaten Anbietern

Private Anbieter von Schließfächern unterliegen nicht der behördlichen Meldepflicht. Darüber hinaus ist der Mietvertrag in der Regel die einzige Geschäftsverbindung zwischen dem Mieter und dem Vermieter des Schließfaches. Demzufolge erfährt der Anbieter nichts weiter über den Schließfachmieter und die Information darüber, dass ein Schließfach existiert, bleibt ebenfalls vertraulich. Vorausgesetzt, der Mieter behält die Information für sich. Außerdem kann die Bezahlung des Schließfaches in Bar erfolgen. In Deutschland existieren eine Reihe privater Anbieter von Schließfächern. Private Anbieter haben oft längere Öffnungszeiten als Banken und ermöglichen den Zugriff auf das Schließfach damit länger.

Absicherung der Schließfächer

Gefahren sowohl bei Bankschließfächern als auch bei privaten können durch mangelhafte Versicherung vorhanden sein. Die Versicherungssumme je Schließfach könnte für den zu verwahrenden Inhalt zu gering ausfallen oder aber auch unzureichende oder fehlende Elementarversicherungen könnten im Schadensfall zu finanziellen Nachteilen für den Schließfachmieter führen. Insofern ist es ratsam, sich vor Abschluss eines Mietvertrages auch über die Absicherungssituation zu informieren. In der Regel wird diese jedoch vom Anbieter transparent gemacht.

Lagerung im Zollfreilager

Ein Zollfreilager dient der zollfreien Lagerung von Waren für Importeure und Weiterverkäufer. Wer z. B. Edelmetalle wie Silber, Platin oder Palladium via Zollfreilager handelt, kann den Steuernachteil gegenüber dem Gold ausgleichen. Beim Goldkauf fällt nämlich keine Mehrwertsteuer an.

Die Auslieferung der Edelmetalle aus einem Zollfreilager ist jederzeit nach Terminvereinbarung möglich, zudem erhalten die Mieter jährlich einen Depotauszug sowie ein Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Bei Anlegern sind Zollfreilager besonders in der Schweiz beliebt, jedoch existieren auch in Deutschland, z.B. Frankfurt am Main, Zollfreilager. In Ländern wie Deutschland und Italien gab es lange Zeit Möglichkeit zum Einkauf für Gold und in den Vereinigten Staaten von Amerika war der Besitz von Gold zum Teil über lange Zeiträume sogar streng verboten. Die Schweiz bot in den vergangenen Jahrhunderten hingegen eine durchgängige Freizügigkeit in Bezug auf den Besitz von Edelmetallen.

Die ProService AG aus Liechtenstein bietet statische und gemanagte Portfolios aus Gold, Silber, Platin und Palladium zu Bestpreisen an. Damit können die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Das Wichtigste ist aber, dass diese Edelmetalle in physischer Form vorliegen. Die Barren werden in einem Zollfreilager in der Schweiz, außerhalb der EU gelagert. Dadurch erhält der Edelmetallkäufer einen Vorteil aufgrund eingesparter Mehrwertsteuer bei Silber, Platin und Palladium. Sinnvoller geht es nicht.

Die ProService AG ist ein Edelmetallanbieter, der auf Basis der offiziellen Londoner Fixing Kurse Silber, Platin, Palladium und Gold anbietet und verwahrt.
Unsere Kunden geniessen den Vorteil, Edelmetalle ohne Stückelungskosten erwerben zu können.
Zur Verwahrung des physischen Eigentums unserer Kunden nutzen wir eigene Lagerräume in einem Hochsicherheitstresor in der Schweiz.
Dadurch erzielen sie Mehrwertsteuerfreiheit auf alle Edelmetalle.

Darüber hinaus ist der Lagerraum einer externen Zugangskontrolle durch ein Sicherheitsunternehmen unterworfen.

Kontakt
ProService AG
Konstantina Matana
Äulestr. 45
9490 Vaduz
+423 23 00 – 180
presse@proservice.li
http://proservice.li

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