Regelmäßig kommen Anschreiben der Deutschen Rentenversicherung in die Briefkästen. Diese Rentenbenachrichtigungen klären über die zu erwartende Rentenversorgung auf. Für viele Menschen ist diese Information die Basis für ihr Engagement in private Zusatzvorsorge, die die Versorgungslücke zum Nettoeinkommen ausfüllen soll. Doch die Renteninformation ist trügerisch. Jeden Monat kann sich der Angestellte darüber informieren, wieviel Rente er aktuell erhalten würde und welche Rente er zu erwarten hat, wenn er seine Lebensarbeitszeit ausschöpft.
Die Rente wird über ein Punktesystem ermittelt. Kriterien sind dabei die Lebensarbeitszeit, die bei 45 Jahren liegt und die Höhe des Einkommens, welche darüber entscheidet, wie viele Entgeltpunkte man jedes Jahr gutgeschrieben bekommt. Entgeltpunkte errechnen sich über das jährliche Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer. Für dieses Durchschnittsentgelt gibt es einen Entgeltpunkt. Verdient ein Arbeitnehmer also mehr als diesen Durchschnittswert, bekommt er entsprechend mehr Punkte, verdient er weniger, gibt es weniger Punkte. Verdient er über der Beitragsbemessungsgrenze, wird nur das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt oder verrentet. Einfluss nimmt auch der sogenannte Zugangsfaktor, der Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Bei vorzeitigem Renteneintritt fallen Abschläge an, diese werden durch den Zugangsfaktor in der Rentenformel berücksichtigt. Vereinfacht gesagt, es kommt auf die Entgeltpunkte an, die man über sein Berufsleben erwirbt.
Besserverdiener sind dabei doppelt im Nachteil. Meist sind sie nur deswegen Besserverdiener, weil sie längere Ausbildungszeiten hatten, wie z. B. ein Studium. Diese Zeiten sind für den Erwerb von Rentenanwartschaften verloren. Darüber hinaus wird das komplette Einkommen nicht berücksichtigt. Das hat zur Folge, dass Besserverdiener notgedrungen mit einer höheren Versorgungslücke rechnen müssen. Diese müssen sie dann auf eigene Faust schließen. Doch womit?
Bei der privaten Zusatzvorsorge soll die Lücke zwischen der staatlichen Rentenversorgung und dem letzten Nettoeinkommen geschlossen werden. Das ist zumindest der Plan. Allerdings ist der Betrag, den die Renteninformation als zu erwartende Altersrente ausweist, ein Bruttobetrag. Von diesem Bruttobetrag wird die Sozialversicherung noch abgezogen und der Rest unterliegt der Einkommenssteuer. Ob das jedem klar ist, sollte infrage gestellt werden. Schlussfolgernd bedeutet das, dass viele Menschen, getragen durch ein zweifelhaftes Sicherheitsgefühl, nicht genügend vorsorgen. Doch was geschieht, wenn die Versorgung dann später nicht ausreicht?
Wer nicht genug Geld hat, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, darf Grundsicherung beantragen. Das Beachtenswerte bei der Grundsicherung ist jedoch, dass private Vorsorgeleistungen von der Grundsicherungsleistung abgezogen werden. Im Ergebnis steht ein Rentenempfänger, der sein Leben lang gearbeitet und fleißig privat vorgesorgt hat, versorgungstechnisch nicht besser da, als jemand, der nichts fürs Alter gespart hat. Schlimmer noch, private Zusatzvorsorge ist mit Konsumverzicht verbunden. Derjenige, der also keine private Vorsorge betrieb, hatte über sein Berufsleben auch mehr Geld zur Verfügung als der brave Sparer.
Immer mehr Ruheständler sind heute bereits auf Grundsicherung angewiesen. Das ist dann eine besonders schwierige Sache, denn eventuelle private Zusatzvorsorge hat anscheinend nicht ausgereicht und wird nun auf die Grundsicherung angerechnet. Aktuellen Zahlen zufolge, erhalten ca. eine halbe Million Senioren die Grundsicherung, weil deren Rente geringer als das Sozialhilfeniveau ausfällt.
Die meisten Vorsorgeangebote der Institute sind für eine nachhaltige Vorsorge ungeeignet. Viele Menschen machen diese Erfahrung und sehen sich vor der Entscheidung, vorhandene Verträge zu kündigen, weil diese nicht zielführend sind. Darüber hinaus sind finanzielle Einbußen oft ein Resultat dieser Fehlentscheidungen. Zeit ist kostbar und unwiederbringlich. Einbußen hinterher zu trauern, verringert die Einbußen leider nicht. Auch Ärger, Zorn oder Enttäuschung vermindern die Einbußen nicht, geschweige dessen, die Anlagestrategie nicht zu verändern. Je eher man erkennt, dass man einen Fehler gemacht hat und je eher man diesen korrigiert, desto geringer fallen die Gesamtverluste aus. Denn die Gesamtverluste steigen mit der Zeit, in der man an unrentablen Verträgen festhält. Daher ist es auch kein Verlustausgleich, wenn unrentable Verträge stillgelegt werden in der Hoffnung, die Einbußen dadurch wieder reinzuholen.
Die Hoffnung, durch eine andere Strategie Verluste, die gemacht wurden, wieder auszugleichen, ist ebenfalls vergebens. Ein Verlust ist ein Verlust, der lässt sich eben nicht wegdiskutieren. Eine zielführendere Strategie kann bestenfalls das zuvor erwartete Ergebnis übertreffen, jedoch gleicht sie keinen Verlust aus. Der wäre nur vermeidbar gewesen, wenn man sofort den richtigen Weg gewählt hätte. Da jedoch niemand in die Zukunft sehen kann, merkt man immer erst später, ob man die richtige Entscheidung getroffen hat.
Fakt ist eins, wer wirklich gewinnen will, muss fähig sein, die richtigen Entscheidungen zu treffen und braucht auch ein wenig Mut zum Risiko. Dabei sollte die Entscheidung nicht von der Angst vor Verlusten abhängig sein. Ohne Risiko gibt es eben keinen Hauptgewinn. Einbußen gehören immer dazu, denn sie helfen uns zu lernen, sie zukünftig zu vermeiden.
Eine sinnvolle Möglichkeit besteht darin, sich nicht auf künstliche Geldanlageformen zu konzentrieren. Es gibt bewährte Alternativen wie zum Beispiel Edelmetalle. Edelmetalle sind Rohstoffe mit großer Nachfrage. Sie sind Sachwerte, die nie ihren Wert verlieren können. Edelmetalle sind inflations- und krisengeschützt und besitzen weltweit Akzeptanz.
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