Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)
15 April 2014. Gegen den Ex-Prokon-Chef Carsten Rodbertus liegen mittlerweile 60 Strafanzeigen vor, so die “Welt am Sonntag”. Außerdem prüfe die Staatsanwaltschaft, ob gegen den Prokon-Gründer wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung ermittelt werden muss. Das Ergebnis wird für Anfang Mai 2014 erwartet. Für geschädigte Anleger, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) in Erfurt, wird sich Anfang Mai auch zeigen, ob es zum Totalverlust kommt, oder nicht.
Ist der Itzehoer Windkraftproduzent Prokon tatsächlich zahlungsunfähig? Mit dieser Frage wird sich Anfang Mai 2014 das Amtsgericht in Itzehoe beschäftigen müssen. Dietmar Penzlin, der Insolvenzverwalter, hat angekündigt, dass es wohl keinen Totalausfall geben werde. Die Entwicklung deute derzeit eher auf eine Sanierung nach Insolvenzplan hin. Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS ( www.dvs-ev.net ): “Solche Aussagen sind in derartigen Situationen üblich. Vordringliches Ziel eines Insolvenzverwalters muss es sein, Ruhe in das Verfahren zu bringen.”
“Immer mit der Ruhe” – Taktik oder Hoffnungsschimmer?
Ruhiger ist es bei Prokon schon mit dem Rauswurf von Gründer Carsten Rodbertus und seinem Vertriebsleiter Rüdiger Gronau geworden. Gegen Rodbertus liegen derzeit über 60 Strafanzeigen vor und der Verdacht des Betrugs und der Insolvenzverschleppung steht auch im Raum. Doch wie sieht es für die über 75.000 Anleger aus? Rund 1,4 Milliarden Euro hatten sie in Form von Genussrechten in die Prokon Regenerative Energien GmbH gesteckt. Claudia Lunderstedt-Georgi: “Auch wenn es vielleicht – wie vom Insolvenzverwalter angekündigt – nicht zum Totalausfall kommt, werden die Genussrechtsinhaber hohe Verluste hinnehmen müssen. In jedem Fall sollten Schadensersatzansprüche durch einen auf das Kapitalrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden. Denn die Frage, ob die Sanierungsstrategie bei Prokon tatsächlich ein Hoffnungsschimmer für Anleger, oder einfach nur Taktik ist, bleibt bislang noch offen.” Vielleicht soll das “Verbal-Baldrian Anlegerberuhigung” auch nur einen weiteren Kapitalabfluss durch Kündigungen verhindern.
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