„Probenahme Trinkwasser – Sachkundelehrgang gemäß § 15 TrinkwV – Voraussetzung für die Akkreditierung“ lautet der Titel des Seminars, welches am 29. September 2022 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
in der Neufassung 2. August 2013 und vom 10. März 2016 – Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften vom 03. Januar 2018 – Vierte Änderung der TrinkwV vom 01.01.2020 in Kraft – EU-Trinkwasserrichtlinie (TrinkwRL) 21.01.2021 – Umsetzung bis 21.01.2023 in nationales Recht
Trinkwasserinstallationen in gewerblich vermieteten Objekten sind regelmäßig auf die Einhaltung der Trinkwasserqualität zu prüfen.
Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften sind künftig in der Pflicht, die Trinkwasserinstallation von vermieteten Wohnbereichen auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Das sieht eine Änderung der Trinkwasserverordnung vor, die in Kraft getreten ist.
Davon betroffen sind in Deutschland ungefähr 2 Millionen Objekte.
Probenahmen dürfen hierbei nach § 15, Abs. 4 TrinkwV nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die entsprechend geschult und in ein Qualitätsmanagementsystem eines Labors eingebunden sind.
Die Untersuchung der Proben wird durch akkreditierte Labore realisiert.
Für Unternehmen können die Probenahmen zu einer neuen regelmäßigen Dienstleistung werden.
Das Sanierungs- und Instandhaltungsgeschäft wird bei entsprechendem Vollzug der neuen Verordnung einen Schub erhalten.
Der Nutzen einer Anlagenprüfung für den Betreiber durch einen Fachmann mit Probenahme besteht darin, das neben der erforderlichen Untersuchung der Qualität des Trinkwassers auch gleichzeitig schnell Anlagenmängel erkannt und behoben werden können.
Behördlich angeordnete Betriebsunterbrechungen, Brunnen- oder Gebäudeschließungen lassen sich durch Anlagenchecks und Probenahmen des Trinkwassers durch den geschulten Fachmann weitgehend vermeiden.
Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter von Handwerksunternehmer, Fachplaner aus Ingenieurbüros, Servicepersonal aus Wartungsfirmen und Facility Management, sowie Mitarbeiter von Gesundheitsämtern, Versorgungsunternehmen, Untersuchungsstellen und Institutionen der Qualitäts- und Hygieneüberwachung.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 389€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/W220929.pdf
Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.40 Uhr Rechtliche und technische Aspekte für eine Entnahme von Wasserproben
Unterauftragsvergabe bei der Probenahme (inkl. Einbindung externer Probenehmer)
Naturwissenschaftliche Grundlagen – Chemische Aspekte – Mikrobiologische Aspekte – Sensorik in Form einer qualifizierten Probenbeschreibung
Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Probenahme – DIN EN ISO 17025
10.45 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr Die Trinkwasserprobenahme
Begriffe, Definitionen, Technik – Probenahmeort – Auswahl der Probenahmegefäße und des Zubehörs – Benötigte Probenvolumina für Untersuchungen – Probenvorbehandlung und -konservierung – Probenahmetechnik – Messung von Vor-Ort-Parametern – Häufige Fehlerquellen bei der Probenahme – Dokumentation der Probenahme (Protokoll) – Probentransport / -versand
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr BG Vorschriften und Regeln – Unfallverhütungsvorschrift (UVV) etc.
Praktischer Vorführung zur Probenahme
– Bestimmung von Parametern vor Ort: pH-Wert / elektr. Leitfähigkeit / gelöster Sauerstoff / Nachweis von Desinfektionsmitteln (Chlor) / Temperatur / visuelle Trübung und Färbung – Probenahme zur Untersuchung auf mikrobiologische Parameter – Wasserproben aus Trinkwasser-Installationen – Probenahme zur Untersuchung auf physikalisch – chemische Parameter – Allgemein beschreibende Sensorik – Dokumentation der Ergebnisse
14.45 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr Schriftliche Prüfung über die Inhalte der Schulung – Prüfungsausschuss – Normenkonforme Zertifikate
16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung