(NL/3313437457) Fulda, 11.09.2012 – Wer sich durch insgesamt 13 Schuljahre kämpft, möchte natürlich den bestmöglichen Notendurchschnitt erreichen. Er öffnet die Türen zu den gut dotierten Arbeitsplätzen oder dem gewünschten Studium. Doch nicht immer ist es dem Abiturienten damit auch möglich, einen der begehrten Plätze an der bevorzugten Universität zu erhalten. Wer beim Vergabeverfahren erfolglos ist, sollte jedoch nicht aufgeben: Die juristische Möglichkeit der Klage auf einen Studienplatz gilt als probates Mittel, sich dennoch an der Fakultät einschreiben zu dürfen. Dennoch ist diese Option nicht für jeden künftigen Studenten geeignet und zuweilen praktisch auch nicht lohnenswert.
Was ist die Studienplatzklage?
Jede Universität muss eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen pro Fachrichtung zur Verfügung stellen. Auf alle Bewerber kommt somit die Menge an freien Zugängen. Befinden sich mehr Interessenten in der Verlosung, so entscheidet im ersten Durchgang ein bestimmter Notenschnitt über die Vergabe. In der Folge kann auch das Losverfahren darüber entscheiden, wer studieren darf. Doch nicht immer schöpft eine Lehranstalt alle Kapazitäten aus. Hat ein Student das Gefühl, dass noch freie Plätze vorhanden sind, die nicht mit Bewerbern besetzt wurden, kann er klagen. Ebenso, wenn er das Vergabeverfahren grundsätzlich für falsch hält.
Die Vorteile der Klage
Grundsätzlich soll dieser Rechtsweg solche Studenten ansprechen, die sich zu Unrecht um einen Platz an der gewünschten Fakultät gebracht sehen. Der Gesetzgeber kommt damit dem wichtigen Erfordernis nach, auch die Universitäten bei der Vergabe im Zweifelsfall zu kontrollieren und die Ausschöpfung aller Kapazitäten zu gewährleisten. Zudem ist es auch keine Seltenheit, dass sich manch ein zunächst abgewiesener Bewerber nur wenige Wochen später glücklich im Vorlesungssaal wiederfindet nämlich dann, wenn die Klage erfolgreich war und er nun eben doch studieren darf.
Die Nachteile der Klage
Doch der Rechtsweg ist langwierig und teuer. Mit etwa drei Monaten Dauer muss gerechnet werden. Je nach Rechtsmittel können die Kosten schnell bei 1.500 Euro liegen wohlgemerkt ohne einen Anwalt. Er müsste zusätzlich bezahlt werden. Gerade für solche Bewerber, die nicht aus einem vermögenden Hause stammen, sind diese Aufwendungen in der Regel zu hoch. Dazu kommt die hohe Hürde, vor dem Gericht die Klage zu begründen. Hierbei sind die Universitäten oft in der besseren Position, gegenteilig zu argumentieren. Die Studienplatzklage ist daher leider nur ein sehr stumpfes Schwert zur Durchsetzung eines Anspruches.
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