Die beiden Versicherungssparten Private Krankenversicherung, kurz PKV und Gesetzliche Krankenversicherung, die GKV bilden nach wie vor das duale deutsche Krankenversicherungssystem. Seit Januar 2009 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Jeder muss sich krankenversichern, und umgekehrt können die Krankenkassen keinen Antrag auf Mitgliedschaft ablehnen. Doch nicht jeder kann sich in der PKV vollversichern, also mit den Tarifen ambulante, stationäre und Zahnbehandlung. Diese Möglichkeit besteht für Selbständige, Freiberufler sowie Unselbständige, also Arbeiter und Angestellte mit einem Jahresbruttoverdienst über der Beitragsbemessungsgrenze. Sie können wählen zwischen einer freiwilligen GKV-Versicherung und der Mitgliedschaft in einer von mehreren Dutzend PKVs. Alle anderen sind pflichtversichert und können aus heute mehr als hundert GKVs auswählen. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich in einer PKV für die verschiedenen Tarife und Leistungen zusätzlich zu versichern. Damit sind sie unterm Strich den so genannten Privatpatienten beim niedergelassenen Arzt sowie im Krankenhaus weitgehend gleichgestellt.
Jeder Privatversicherte kann entscheiden, welcher PKV er angehören möchte. Die Grundstruktur von Tarif- und Beitragssystem ist überall dieselbe, und doch gibt es Unterschiede. In einem PKV-Vergleich z. B. hier können alles wichtigen Infos eingeholt werden. Die einen haben hier ihre Schwer-, und dort ihre Schwachpunkte. Dem Versicherten sollte bewusst sein, dass jede PKV ein Unternehmen der privaten Wirtschaft ist. Die Versicherungsbeiträge orientieren sich an marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Dazu gehören auch Umsatz und Gewinn, wenngleich das keine PKV so deutlich formuliert. Aufgabe des Versicherungsunternehmens ist das Anbieten einer optimalen medizinischen Versorgung, die ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert wird, werden muss.
Die Grund- oder Basisleistungen in den einzelnen Pflicht- sowie freiwilligen Zusatztarifen sind überall gleich. Unterschiede bestehen dort, wo der Gesetzgeber einen Ermessensspielraum zulässt, oder wenn es um freiwillige Leistungen geht, wie beispielsweise um die Akkupunktur. Diese PKV übernimmt sie komplett, jene nur in begrenztem Umfange, und die andere lehnt sie ab. So verhält es sich mit zahlreichen anderen Leistungen auch. Der Versicherte sollte für sich und seine Familienangehörigen eine Checkliste über gerade diese freiwilligen und Zusatzleistungen aufstellen, die ihm wichtig sind. Bei einem Versicherungsvergleich der PKVs untereinander müssen dann die betreffenden Tarife auf diese Details hin miteinander verglichen werden. Anschließend folgen der abschließende Preis-Leistungsvergleich und die Entscheidung, welche private Krankenversicherung die letztendlich günstigste ist.
Günstig kann, muss aber nicht immer preislich am niedrigsten sein!
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Massestr 33
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