Was passiert eigentlich mit meiner Altersvorsorge, wenn ich mich scheiden lasse? Diese Frage stellt sich meist erst, wenn Ehepaare wirklich die Absicht haben, sich zu trennen. Das Gesetz sagt: Im Falle einer Scheidung wird auch bei der Altersvorsorge der sogenannte Versorgungsausgleich herbeigeführt, und die während der Ehe erworbenen Vorsorgeansprüche werden zu gleichen Teilen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Das betrifft sowohl die gesetzliche, die betriebliche als auch die private Altersvorsorge.
„Bei dem Thema private Altersvorsorge sollte man von Anfang an getrennte Wege gehen. Es ist sinnvoll, dass jeder Partner eine eigene angemessene private Altersvorsorge abschließt. Um einen Streit zu vermeiden, hat jedes Ehepaar die Möglichkeit, eine Vereinbarung zu treffen, die von der gesetzlichen Regelung abweicht“, sagt Stefan Granel, Vorstand der AFA AG in Berlin. „Und noch ein Tipp: Ich kann nur jedem raten, schon in jungen Jahren eine private Altersvorsorge abzuschließen. Denn je eher damit begonnen wird, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge. Wir bei der AFA AG empfehlen fondsgebundene Produkte, da diese in Sachwerte anlegen und langfristig die beste Rendite erzielen“, rät der AFA-Vorstand.
Die System-Unternehmer der AFA AG erstellen Verbrauchern kostenfrei und unverbindlich ein maßgeschneidertes Gesamtkonzept, das sie bis ins hohe Alter optimal absichert und das ihren Finanz- und Lebenszielen entspricht. Die Kunden entscheiden dann frei und ohne Druck, was sie davon realisieren möchten.
Nach Vertragsabschluss werden sie von ihrem System-Unternehmer der AFA AG persönlich weiter betreut. Wann immer die Kunden ihren Berater brauchen, ist er für sie da. Ob bei Gesetzesänderungen oder Änderungen der persönlichen Lebensumstände beispielsweise durch eine Trennung, die AFA AG bietet immer die passenden Lösungen für Absicherung und Vermögensaufbau. Gerade in finanziell schwierigen Zeiten und in Leistungsfragen stehen die AFA-System-Unternehmer ihren Kunden mit ehrlichem Rat und kompetenter Hilfe zur Seite.