Etwa 9 Millionen Privatversicherte befinden sich ab 2013 durch die Einführung von Unisex in der privaten Krankenversicherung in einem so genannten für Neukunden geschlossenen Bestandstarif.
Spätestens ab dem 21.12.2012 dürfen in der privaten Krankenversicherung nur noch die neuen Unisextarife an Neukunden verkauft werden. Somit wird auch in der PKV ein entsprechendes Urteil des europäischen Gerichtshofes zur geschlechtsspezifischen Benachteiligung bei der Beitragskalkulation umgesetzt. Die privaten Krankenversicherer halten sich noch mit der Bekanntgabe der Beiträge und Tarifmerkmale zu den neuen Unisextarifen bedeckt. Entgegen den Erwartungen werden auch die Beiträge für Frauen in den Unisextarifen nicht günstiger, wahrscheinlich sogar etwas teuer werden. Dies bedeutet für Männer, die sich ab 2013 neu privat versichern möchten, Beitragserhöhungen von bis zu 40 Prozent. Die derzeit noch aktuellen geschlechtsabhängig kalkulierten PKV Tarife werden ab diesem Zeitpunkt für Neukunden geschlossen. Geschlossene Tarife werden in der PKV als Bestandstarife bezeichnet.
Welche Auswirkung hat nun die Einführung der Unisextarife auf die bereits privat vollversicherten Kunden in der PKV?
Zunächst einmal ändert sich für bereits Privatversicherte durch die Einführung der Unisextarife in der privaten Krankenversicherung nichts. Die bisherigen PKV Tarife bleiben in ihrer derzeitigen Form als Bestandstarife weiterhin erhalten.Die umgangssprachlich als “geschlossene Tarife” bezeichneten Bestandstarife sind ausschließlich für Neukunden nicht mehr zugänglich. Versicherte der jeweiligen privaten Krankenversicherung können jederzeit von ihrem derzeitigen PKV Tarif in einen anderen Bestandstarif der PKV wechseln.
PKV Tarifwechsel in Unisextarife nicht ratsam
“Langjährig privat Versicherte sollten sich auf gar keinen Fall von ihrer Versicherung, oder einem Vermittler zu einem PKV Tarifwechsel in einen der neuen Unisextarife drängen lassen. Dies ist mit erheblichen Nachteilen für die Privatversicherten verbunden. Durch eine entsprechende Ergänzung des Tarifwechselrechts (§204VVG) ist bei einem Tarifwechsel in einen Unisex-Tarif eine spätere Rückkehr in die jetzt aktuellen, geschlechtsabhängig kalkulierten Bestandstarife der jeweiligen privaten Krankenversicherung nicht mehr möglich”, betont Thomas Ludolph , Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft für PKV-Versicherte, Privamed24.
Privamed24 hilft Privatversicherten durch einen PKV Tarifwechsel eine Beitragsreduzierung ohne Verlust der medizinischen Leistungsqualität in ihrer PKV zu erreichen. Langjährig Privatversicherte können kostenfrei ihren PKV Vertrag von Privamed24 auf Einsparmöglichkeiten prüfen lassen. Nur wenn die Versicherten einen PKV Tarifwechsel nach den Vorschlägen von Privamed24 auch umsetzen möchten, ist ein einmaliges Beratungshonorar in Bezug auf die erzielte Beitragsersparnis zu entrichten. Somit können PKV-Versicherte ohne Kostenrisiko eine entsprechende Vertragsanalyse von Privamed24 durchführen lassen.
Vergreisung von PKV Bestandstarifen ist Unsinn
Das Argument einer Vergreisung, und einer damit verbundenen Beitragsexplosion der PKV-Bestandstarife(geschlossene Tarife) ist schlichtweg falsch. Eine private Krankenversicherung wird in so genannten Alterskohorten kalkuliert. Diese sind Beitragskalkulatorisch separat zu betrachten. Der Neuzugang von jungen und gesunden Versicherten in einen PKV-Tarif hat keinerlei Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung von älteren Versicherten im selben Tarif der jeweiligen privaten Krankenversicherung. In den PKV-Bestandstarifen ist in der Regel bereits eine etablierte Risikogemeinschaft/Durchmischung innerhalb der jeweiligen Alterskohorten vorhanden. Eine anteilige Abschlusskostenkalkulation in den Beiträgen, wie bei aktuellen PKV-Tarifen entfällt. Eine Entmischung dieser Versichertenkollektive durch Abwanderung kann allerdings zu einer negativen Beitragsentwicklung betroffener PKV Tarife führen. Ein eventuell späterer Wechsel in einen PKV Unisex-Tarif bleibt den Versicherten auf jeden Fall durch das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG erhalten. Privatversicherte sollten daher einen PKV Tarifwechsel innerhalb der Bestandstarife ihrer privaten Krankenversicherung durchführen. Weitere Informationen zum Thema PKV Tarifwechsel finden Sie unter: www.privamed24.de
Privamed24 ist eine Beratungsgesellschaft für Privatversicherte. Als von der IHK zugelassener Versicherungsberater nach § 34 e Abs.1 GewO, vertritt das Unternehmen ausschlißlich die Rechte von Versicherungsnehmern gegenüber der jeweiligen privaten Krankenversicherung. Zugelassenen Versicherungsberatern ist die Annahme von Zuwendungen jeder Art von Versicherungsunternehmen gesetzlich untersagt. Damit wird vom Gesetzgeber sichergestellt, dass Versicherungsberater ausschließlich im Interesse der Mandanten beraten und auch nur von diesen Honorare erhalten dürfen.
Kontakt:
Privamed24 GmbH & Co. KG
Thomas Ludolph
Motzstraße 1
34117 Kassel
0561-7661910
thomas.ludolph@privamed24.de
http://www.privamed24.de