Phoenix Kapitaldienst: Die unendliche Geschichte geht zu Ende

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

Phoenix Kapitaldienst: Die unendliche Geschichte geht zu Ende

Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern

21. April. 2015. Gut zehn Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Phoenix Kapitaldienst GmbH scheint die für Anleger unendliche Geschichte, nun doch zu Ende zu gehen. Im Schlusstermin am 8. Mai 2015 gehe es auch um die Frage, in wie weit das Schlussverzeichnis von den Gläubigern akzeptiert werde, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS). Außerdem werde dann auch feststehen, wie viel “Asche” die Anleger aus dem “verbrannten Phoenix” bekommen werden.

Am 15. März 2015 hat das Phoenix-Insolvenzverfahren seinen zehnten Geburtstag “gefeiert”. Seit über zehn Jahren warten also die Anleger auf ihr Geld. Die Fragen der Betroffenen, wie viel sie aus der Insolvenzmasse bekommen und wann das sein werde, hatte der Insolvenzverwalter seit Jahren mit beharrlichem Schweigen beantwortet. Am 8. Mai 2015 wird das Verfahren mit dem Schlusstermin (§ 197 d. InsolO) dann beendet werden. “Bei diesem Termin wird, wie das Gesetz es vorschreibt, die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erörtert.”, sagt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS (www.dvs-ev.net). Daneben muss das Gericht prüfen, ob es Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis gibt und es wird unter den Gläubigern entschieden, was mit den nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse (soweit vorhanden) geschehen soll.

“Natürlich hätte jeder Anleger das Recht, diesem Schlusstermin im Kolpinghaus in Frankfurt am Main beizuwohnen”, sagt die DVS-Geschäftsführerin, ratsam sei dies allerdings nicht. Wer sich die Prozedur der Einlasskontrolle und die stundenlange Warterei sparen will, sollte sich von einem Anwalt vertreten lassen. “Und auch wenn sich ein Gläubiger noch kurzfristig dazu entschließt, sich beim Schlusstermin vertreten zu lassen, der kann sich gern an uns wenden”, so Claudia Lunderstedt-Georgi. Der Vertrauensanwalt des DVS ist übrigens auch vor Ort.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

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