Pflegeeinrichtungen – Justizopfer illegaler Kontrolle durch den MDK der Krankenkassen

Pflegeeinrichtungen – Justizopfer illegaler Kontrolle durch den MDK der Krankenkassen

Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kontrolliert, diese Vorgehensweise ist rechtswidrig bestätig das Sozialgericht München

Pflegeeinrichtungen - Justizopfer illegaler Kontrolle durch den MDK der Krankenkassen

ARGE-Pflegerecht (Bildquelle: CO0 – Pixabay – ZAROnews)

München – Es ist seit dem Tag seiner Einführung ein Ärgernis mit dem sich ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen auseinandersetzen müssen. Durch den MDK der Krankenkassen wird ständig ein beachtlicher Druck auf die Betreiber von Altenpflegeheimen und ambulanten Pflegediensten ausgeübt, ohne dass dazu gesetzliche Grundlagen erkennbar sind. Die Rechtslage ist seit Beginn eindeutig, aber der Gesetzgeber hat bisher ohne jede juristische Grundlage, dem willkürlichen Treiben des MDK und der Krankenversicherer stattgegeben. Patienten in Pflegeinrichtungen werden dem Zwang unterworfen, den Prüfern des MDK Tür und Tor in deren private Räume zu gewähren um dortTransparenzprüfungen durchzuführen, diese Menschen sind ohne die Hilfe durch Heimleitungen diesem unrechtmäßigen Vorgehen ausgeliefert. Hier werden Krankenversicherungen also privaten Organisationen, Rechte eingeräumt als wären es staatliche Behörden die ähnlich den Ämtern eine gesetzliche Grundlage zu diesen Überprüfungen inne hätten. Nur eine gesetzliche Basis dazu gibt es nicht und damit sind diese Handlungen des MDK rechtswidrig, so das Sozialgericht München, in seinem Urteil vom 28.06.2017 – AZ: S 29 P 382/15.

Das Urteil steht als PDF zur Verfügung, erhältlich über die Kontakt-Email

Der MDK und seine Aufgaben

Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) ist der medizinische, zahnmedizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland.

Der MDK hat die Aufgabe, die medizinischen und pflegerischen Fragestellungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie deren Landesorganisationen sozialmedizinisch zu beantworten, damit von diesen eine leistungsrechtliche Entscheidung getroffen werden kann. Die Kranken- und Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, den MDK bei wichtigen Leistungsentscheidungen mit Begutachtungen zu beauftragen. Eine Vorlage beim MDK durch die Krankenkasse erfolgt, wenn es nach Art, Schwere, Dauer und Häufigkeit der Erkrankung oder Behinderung erforderlich ist oder die gesetzlichen Bestimmungen des SGB, insbesondere des SGB V, SGB IX und SGB XI eine Begutachtung oder Beratung vorschreiben.

Der MDK soll als sozialmedizinisches Beratungsorgan der Kranken- und Pflegekassen medizinischen Sachverstand in das System einbringen und gleichzeitig sicherstellen, dass alle Versicherten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bei bestimmten Leistungsfällen medizinisch neutral und nach gleichen Kriterien beurteilt werden (Gleichbehandlungsgrundsatz). Der Gesetzgeber hat auf eine Einzelvergütung von Empfehlungen zu leistungsrechtlichen Entscheidungen der Krankenkasse verzichtet. Der MDK wird durch eine Umlage aller Krankenkassen im Land finanziert, die sich durch die Anzahl der Mitglieder einer Krankenkasse in dem Land errechnet. Damit ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung dem Wettbewerb der einzelnen Krankenkassen(-arten) entzogen.

Bei ambulanten Pflegediensten und in stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) überprüft der MDK im Auftrag der Landesverbände der sozialen Pflegekassen, ob die Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Seit dem 1. Juli 2009 bilden die Ergebnisse der MDK-Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen die Grundlage für die Ermittlung und Veröffentlichung von Pflegenoten. Nach welchen Kriterien die Einrichtungen bewertet werden, haben der GKV-Spitzenverband, die überörtlichen Sozialhilfeträger und die kommunalen Spitzenverbände in gemeinsamen Verhandlungen mit den Verbänden der Leistungserbringer festgelegt. Die Pflegenoten bzw. die so genannten Transparenzberichte werden von den Spitzenverbänden der Krankenkassen auch im Internet veröffentlicht. Bis Ende Dezember 2011 wurden 31.309 Transparenzberichte veröffentlicht und bescheinigten durch stetig steigende durchschnittliche Gesamtnoten eine Steigerung der Qualität der Pflege. Im Mai 2012 betrug die durchschnittliche Gesamtnote 1,5 bei allen geprüften ambulanten Pflegedienste und 1,3 bei allen geprüften stationären Pflegeeinrichtungen. Seit dem 1. Juli 2008 haben die MDK ca. 30.000 Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI in den ca. 23.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland durchgeführt.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinischer_Dienst_der_Krankenversicherung

Der MDK schaltet und waltet rechtswidrig

Das ist durch diverse Gerichtsurteile und Aussagen der Gesetzgeber klar erkennbar, die Politik in der BRD ist darüber informiert und in Kenntnis, denn das Grundgesetz (GG) der BRD definiert im Artikel 13 Abs. 1-7. (Art. 13 GG schützt alle Räumlichkeiten, die einem Wohnzweck gewidmet wurden). Somit ist das willkürlich Betreten von Wohnraum, auch in Pflegeinrichtungen, ein Rechtsverstoß, den der Pflegebedürftige nicht über sich ergehen lassen muss. Hier beginnt nun für die Heimleitungen der Pflegeeinrichtungen eine Schutzfunktion, denn viele der Pflegebedürftigen können sich nicht wehren gegen diese MDK-Praktiken, nur die Heimleitung kann den Heimbewohner den ausreichenden Schutz seiner Rechte sichern. Klaus Papke, Betreiber einer Pflegeeinrichtung in Bayern, steht dazu Rede und Antwort in unserm Interview schildert er uns die Situation und beginnt das Gespräch mit einer Tatsache.

KP – Die Pflegeeinrichtungen fürchten den MDK, haben Angst vor rechtlichen Folgen und sind meist nicht genügend informiert über die Rechte und Unrechte des MDK. Dadurch entsteht Angst und diese Angst treibt nun ihr Unwesen, dabei wäre es einfach dem Grundgesetzt Genüge zu tun und den MDK der Wohnungen zu verweisen, durch eine schriftliche “Einwilligung/Ablehnung der Qualitätsüberprüfung durch den MDK”, unterzeichnet von der pflegebedürftigen Person, deren Wohnraum unrechtmäßig betreten und durchforscht werden soll. Doch glauben sie mir, die Pflegedienste sind in den meisten Fällen derartig eingeschüchtert durch die Machtposition der Krankenversicherungen, dass die vorherrschende Angst vor juristischen Repressalien und gerichtliche Konsequenzen die Durchsetzung dieses Recht der pflegebedürftigen Bewohner kaum Beachtung findet. So regt man sich gerne über den MDK und seine Methoden auf, nur unternommen wird wenig zum Leidwesen der Pflegebedürftigen.

Warum lassen ambulante und stationären Pflegedienste Pflegeeinrichtungen die Qualitätsprüfungen überhaupt zu ?

KP – Was man von den Kollegen und Mitbewerbern am häufigsten zu hören kriegt, sind die Fragen die ich dazu gerne ansprechen möchte.

1. Kommt oft die Ausrede – Ich hab ja nichts zu verbergen.
2. Da kann man eh nichts dagegen tun.
3. Ich hab keine Ahnung wie ich das verhindern soll und warum- das ist doch Gesetz.
4. Habe Angst vor Repressalien, z.B. Entzug der Versorgungsverträge.
5. Ich will und kann nicht streiten.
6. Ich bekomme nur Schwierigkeiten und habe keine Zeit und keinen Nerv mehr dafür.
7. Keinen Anwalt der sich auskennt.

Auf den ersten Blick sind das wohl Argumente die auf Angst und Unwissenheit beruhen, hier wäre wohl etwas mehr Aufklärung der richtige Weg.

KP – Es gibt viele Gründe zu diesen Aussagen der Pflegedienste. In erster Linie klären die Berufsverbände ihre Mitglieder nicht auf, sie sind in einem großen Zwiespalt, denn dann heißt es von politischer Seite her, die wollen doch nur ihre schlechte korrupte Pflege verbergen, obwohl die Pflege gut und ohne Beschwerde ist und in Deutschland in den allermeisten Fällen nur beste Noten erhält.

Die Pflegeeinrichtungen, ambulant wie stationär, sind rechtlich und gesetzlich nicht oder nur sehr um nicht zu sagen schlecht und unzureichend informiert. Sie wissen nicht, dass sie sich strafbar machen, wenn nicht im Vorfeld die Patienten und/ oder Bewohner richtig aufgeklärt wurden und aus freien Stücken ohne Druck und Überrumpelungstaktik entscheiden können ob sie das wollen oder nicht.

Und das Argument, “Ich hab ja nichts zu verbergen”, ist sicherlich richtig, denn optimal geführte Pflegeeinrichtungen haben ja auch wirklich nichts zu verbergen, aber welchen Grund muss es geben, dass Persönlichkeitsrechte missbraucht werden um an höchst private Informationen zu gelangen, es gibt dazu keine Veranlassung außer eine unrechtmäßige Datenerfassung zum Wohle der Krankenversicherung durch deren MDK.

Was soll man tun, oder kann man dagegen eh nichts tun?

KP – Es ist wichtig, dass in allen Pflegezeitschriften die reale Wahrheit und die gesetzlichen Tatsachen veröffentlicht werden. Gerichtsurteile sollten veröffentlicht werden oder von den Berufsverbänden weiter gegeben werden. Hier geht es um öffentliche Information zu einer unrechtmäßigen Kontrolle und das geht nach demokratischen Verständnis alle Bürger und Institutionen etwas an, es kann nicht sein das mächtige private Unternehmen, bestehendes Recht beugen um damit sittenwidrig Informationen und Daten zu sammeln.

Reicht das aus, wo doch viele Pflegeeinrichtungen glauben der MDK hätte dazu das Recht?

KP – Es ist notwendig die Pflegeeinrichtungen genauestens die rechtlichen und gesetzlichen Schritte zu erklären. Das sind im Einzelnen folgende Punkte die im Grundgesetz oder durch die Sozialgesetzgebung geregelt sind:

Art. 13 . Die Unversehrtheit der Wohnung
Art. 1. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
§ 114 SGB XI – der Versicherte muss vor der Überprüfung zustimmen. Der MDK hat kein Recht das Zimmer zu betreten bevor er zugestimmt hat.
§ 67 SGB V Datenschutzerklärung – der MDK darf ohne ausdrücklicher Zustimmung nicht in die Dokumentation des Patienten Einsicht nehmen.

Dann wird die Frage 3. “Ich hab keine Ahnung wie ich das verhindern soll und warum, das ist doch Gesetz”, wie von selbst beantwortet und die Angst vor dem MDK kann losgelassen werden. Denn der MDK hat nur die Macht, die ihm aus Unwissenheit gegeben wird.

Gibt es noch weitere für Hindernisse zur Überprüfung durch den MDK?

KP – Der MDK wie auch die Pflegekassenverbände sind keine demokratisch legitimierten Rechtssubjekte und haben keine Rechte zur Überprüfung, das wurde durch das Sozialgericht in München definitiv festgestellt.

Auch die Veröffentlichung der Transparenzkriterien ist rechtswidrig, denn diese enthalten keine pflegewissenschaftlichen gesicherten Erkenntnisse. Die genannten Einwilligungen müssen in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten weise abgegeben werden, so das Sozialgericht. Das Sozialgericht stärkte in seinem Urteil das Selbstbestimmungsrecht und die Grundrechte der pflegebedürftigen Menschen und baute große Hürden für den MDK auf.

Die Argumente Repressalien, Konsequenzen, nur eine unbegründete Angst?

KP – Dazu kann ich nur mit Sicherheit sagen, reine Panikmache, hier ist eine Angst die sich in das Bewusstsein eingeschlichen hat. Diese Sorgen sind tatsächlich völlig unbegründet. Denn es gibt keine rechtliche Grundlage für die Handlungen des MDK in Sachen Kontrolle, Prüfung, etc., und der Pflegebedürftige kann jederzeit seine Persönlichkeitsrechte durch Ablehnung durchsetzen. Schriftlich Formulare können ohne große Formvorgaben selbst erstellt werden, gerne kann ich dazu auch ein Musterformular per Email weiterleiten.

Ich kann heute hier nur dazu raten, das Pflegeeinrichtungen im Namen von Recht und Gesetz ihre pflegebedürftigen Menschen, nicht nur zu pflegen haben, sondern auch deren Wohnraum zu schützen haben, um diese Menschen im Sinne derer Gesundheit vor zusätzlichen Verunsicherung zu bewahren. Pflege hat im Besonderen auch die Verpflichtung, schutzwürdige Personen vor Besuchen zu bewahren die einschüchtern, verwirren, traumatisieren und damit zusätzlichen gesundheitlichen Schaden anrichten.

Und zu dem Thema, jemand hat keinen Anwalt der sich auskennt, kann ich nur sagen, Anwälte die sich rechtskundig mit Sozialthemen befassen gibt es genug in Deutschland, das ist kein Argument um dem MDK Tür und Tor zu öffnen. Vor allem aber gibt es Richter in diesem Land, für die das Grundgesetz kein Märchenbuch ist, das sich jeder zurechtlegen kann wie er will. Es könnte sogar möglich sein, das mutige Politiker hier endlich für Ordnung und Rechtssicherheit sorgen, daran möchte ich weiter glauben und gern mithelfen, wann immer ich Hilfe anbieten kann.

Wie soll es nach Klaus Papke denn nun weiter gehen?

KP – ich wünsche mir mehr Mut von meinen Heim-und Pflegedienstkollegen um den MDK in seine Schranken zu weisen und ich wünsche mir eine politische Sicherung mit einer eindeutigen rechtskonformen Lösung damit der Rechtstaat nicht zu einer privaten Veranstaltung einiger mächtiger, Krankenversicherungen verkommt.

Robert Zach, im Gespräch mit Klaus Papke – Werden Sie Gruppenmitglied auf Facebook für mehr Gehör den Pflegebedürftigen: ARGE – Pflegedienst, Patientenrecht, Gesetzgebung & MDK

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