Petition der Deutschen Schmerzliga ist Beispiel für Europäische “Best Practice”

Einen Preis für ein gelungenes Beispiel an Bürgerbeteiligung im Bereich Gesundheitswesen hat die Organisation Active Citizenship Network im Rahmen des Europäischen Patientenrechtstages vergeben.
Bewertungsgrundlage war die Umsetzung der 3 Rechte für aktive Bürgerschaft, wie sie in der Europäischen Charta für Patientenrechte deklariert sind. Von den 33 aus diversen europäischen Ländern eingereichten Aktivitäten wurde als Gewinner prämiert: Chance fürs Leben, eine Aktion der Organisation Association of Women with Cancer and Adherents aus Bulgarien (http://varna.bgcancer.org/english/chanceforlife.html).

Als deutsches Beispiel ist die Koalition gegen den Schmerz mit ihrer Forderung nach Abschaffung einer automatischen Austauschpflicht für Opioide.

Diese Forderung, die in der Petition der Deutschen Schmerzliga, starke Schmerzmittel nicht automatisch auszutauschen, ihren vorläufigen Höhepunkt fand, wurde gestern in einer öffentlichen Anhörung vor den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages gebracht.

Die Koalition gegen den Schmerz, bestehend aus Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. (DGS), Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS), Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. (DGVP), Deutsche Schmerzliga e.V. (DSL) und Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische und unfallchirurgische Schmerztherapie e.V. (IGOST) ist für die Abschaffung der seit 2008 geltenden automatischen Austauschpflicht für Opioide, die der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) unterliegen. Denn auch stark wirksame Opioide sind davon nicht ausgeschlossen, obwohl bei dieser speziellen Substanzklasse selbst bei gleichem Wirkstoff und gleicher Dosis erhebliche Unterschiede in der Wirkung entstehen können. Viele der zirka 15 Millionen chronischen Schmerzpatienten und etwa 1,5 Millionen Krebspatienten in Deutschland benötigen diese Opioide der WHO-Stufe III. Für sie habe die Austauschpflicht gravierende Konsequenzen, wie zum Beispiel stärkere Schmerzen und vermehrte Nebenwirkungen. Der medizinisch nicht begründbare Austausch eines Opioids birgt somit zahlreiche Risiken für die Gesundheit der Patienten.

Die überwältigende Zahl von über 72.000 Stimmen, die diese Petition unterstützen machen die Aktualität und Notwendigkeit dieser Forderung deutlich.

Ziel der preisgekrönten Initiative aus Bulgarien war die geltende Rechtsprechung dahingehend zu ändern, dass Krebspatienten in Remission hinsichtlich ihrer Arbeitsfähigkeit nochmals begutachtet werden können. Durch intensiven Dialog konnte die Initiative auch dank der Unterstützung der Medien das Bewusstsein in der Öffentlichkeit und bei den Politikern dahin gehend ändern, die Notsituation der Krebspatienten anzuerkennen. Seit der Verabschiedung einer neuen Richtlinie Mai 2010 sind alle Krebspatienten berechtigt, sich auch nach 5 Jahren noch begutachten zu lassen. Bis zu 50% Behinderung kann zugesprochen werden.
Deutschland sollte sich ein Beispiel am Europäischen Preis für Bürgerbeteiligung nehmen und die aktive Stimme der Bürger bei so wegweisenden Fragen hören.
Die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. appelliert an den Deutschen Bundestag, dem wichtigen Anliegen der Betroffenen zu entsprechen und Opioide von der automatischen Austauschpflicht auszunehmen.

Bürgeriniative Gesundheit DGVP
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