Personenschäden bei Autounfällen

Wenn es bei Ihnen dazu kommt, dass Sie einen Verkehrsunfall haben, sollten Sie zu allererst prüfen, ob es zu Personenschäden durch den Unfall gekommen ist. Sollte dem so sein, wird es zwingend erforderlich, den Verkehrsunfall polizeilich aufnehmen zu lassen, da eine Straftat in Form einer fahrlässigen Körperverletzung im Raum steht.

Was tun bei Personenschäden bei Autounfällen?

Ist es zum Unfall gekommen, sollten Sie zunächst abklären, ob Personen verletzt wurden und wenn ja, wie schwerwiegend deren Verletzungen sind. Personenschäden bei Autounfällen sind keine Seltenheit und können selbst bei kleineren Unfällen durch unglückliche Umstände zusammenkommen. Gibt es Unfallbeteiligte, die eine Verletzung aufweisen, ist es zwingend erforderlich, einen Rettungswagen und die Polizei zu informieren. Hier ist es von besonderer Bedeutung, die Verletzungen von Unfallbeteiligten einer Rettungsleitstelle oder der Polizei möglichst genau zu schildern. So können diese die entsprechenden Folgemaßnahmen zur Lebenserhaltung und Rettung einleiten. Bei schwerwiegenden Personenschäden bei Autounfällen kann es von elementarer Bedeutung sein, schnell zu handeln, um gefährdete Menschenleben zu retten. In solchen Fällen werden Hubschrauber für den schnellen Transport verletzter Personen zur Verfügung gestellt.

Rechtliches

Sollten Sie oder Ihr Unfallgegner während eines Verkehrsunfalls verletzt werden, bestehen rechtliche Ansprüche aufgrund der Verletzungen. Zum Einen können Arbeitsausfall sowie ärztliche Behandlungen zivilrechtlich geltend gemacht werden. Hierbei kann der Unfallverursacher zur Kasse gebeten werden, wenn für die geschädigte Person kosten, aufgrund dessen Fehlverhaltens, in der Unfallfolge entstehen. Zum Anderen steht bei Personenschäden bei Autounfällen immer die Straftat einer fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Daher müssen Verkehrsunfälle mit Personenschäden immer der nächstgelegenen Polizeidienststelle zwecks Unfallaufnahme gemeldet werden. Wenn der Unfall aufgenommen werde, werden in der Folge alle Unfallbeteiligten Personen zum Unfallhergang von der Polizei angehört. Hierbei haben Personen, die durch ein Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers verletzt wurden, die Möglichkeit, dieses Fehlverhalten strafrechtlich verfolgen zu lassen. Hierzu müssen die geschädigten Personen einen Strafantrag stellen, damit die fahrlässige Körperverletzung strafrechtlich verfolgt wird.

Nach dem Unfall

Sollten Sie einen Unfall verursacht haben, bei dem Personenschäden entstanden sind, ist der Gang zum Anwalt sehr hilfreich, um ein mögliches Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung von einem Fachmann begleiten zu lassen. Dieser kann Ihnen darlegen, was strafrechtlich auf Sie zukommen kann und wie das Strafverfahren in der Folge abläuft.

www.kfzversicherungsvergleich.net
Andre Finzel
Am Schulacker 2

64846 Gross-Zimmern
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E-Mail: webpower123@hotmail.de
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Telefon: 06071-826438

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