Der Personaldienstleister hkw Personalkonzepte GmbH hat offenbar Insolvenz angemeldet. Davon betroffen sind auch die Zeichner der Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1 K0QR).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die negativen Meldungen bei Mittelstandsanleihen reißen nicht ab. Wie u.a. die F.A.Z. berichtete, steht der Personaldienstleister hkw aus München vor der Insolvenz. Der Insolvenzantrag soll nach Medienberichten beim Amtsgericht München bereits gestellt worden sein (Az.: 1501 IN 4203/13). Das Unternehmen gab an, dass es nicht mehr über ausreichend liquide Mittel verfüge, um die fälligen Zinsen für die Unternehmensanleihe zu zahlen. Eigentlich wären diese bereits im November fällig gewesen und sollten dann auf Dezember verschoben werden. Schuldner sollen Forderungen nicht rechtzeitig beglichen haben, so dass nun Insolvenzantrag gestellt werden musste.
hkw hatte im Jahr 2011 die Unternehmensanleihe herausgegeben. Mit einer Mindesteinlage von 1000 Euro konnten sich die Zeichner zu einem Zinssatz von 8,25 Prozent p.a. beteiligen. Nun drohen sie ihr Geld zu verlieren. Da die Anleihe-Zeichner jetzt zu Gläubigern werden, sollten sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anmelden. Gleichzeitig sollten sie aber auch von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dieser Weg kann erfolgversprechender sein als das Insolvenzverfahren.
Mittelstandsanleihen klingen für Anleger und Unternehmen zunächst sehr attraktiv. In der Regel werden hohe Zinssätze versprochen und die Firmen kommen an “frisches” Kapital. Allerdings mussten schon einige Unternehmen, die Mittelstandsanleihen herausgegeben haben, in den vergangenen Monaten Insolvenzen verkraften. Für die Laien sind die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition meist gar nicht erkennbar. Sie vertrauen auf den guten Namen des Unternehmens und den guten Ruf des Mittelstands. Das alleine ist aber oft zu wenig. Daher kann geprüft werden, ob die Anleger entsprechend über die Risiken aufgeklärt wurden, bevor sie die Anleihe gezeichnet haben. Ist dies nicht geschehen können möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn schon der Verkaufsprospekt fehlerhaft war.
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