Das im Bundestag verabschiedete Patientenrechtegesetz wird, sofern der Bundesrat auch zustimmt, zum 1.1.2013 in Kraft treten.
“Das neue Gesetz wird aber wahrscheinlich substanziell für Patienten nichts ändern”, dämpft der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) e.V., Wolfram-Arnim Candidus, die allgemeine Euphorie. Generell ist der Ansatz begrüßenswert, doch eigentlich sind all die Rechte für den Patienten schon in anderen Gesetzen verankert. “Der Patient weiß nur zu wenig davon und die bestehenden Gesetze wurden wohl zu selten angewandt”, erläutert Candidus.
Wichtige Elemente für die Patienten sind die Informations- und Dokumentationspflicht, das Recht auf Akteneinsicht und die Fristen bei Leistungsanfragen.
DGVP-Präsident Candidus kommentiert: “All diese Elemente sind vom Grundsatz her gut gedacht, doch an vielen Stellen nicht zu Ende gedacht.”
“Umfassende Aufklärung ist entscheidend für den mündigen Patienten. Doch man darf die Rahmenbedingungen nicht vergessen: wenn die Zeit für die Aufklärung fehlt bzw. nicht ausreichend vergütet wird, hat der Arzt die Wahl zwischen nicht umfassender Aufklärung oder zu wenig Zeit für die Behandlung des Patienten. Beides ist für den Patienten schlecht. Als dritte Alternative kann der Patient wohl nur auf kostenlose und ehrenamtliche Aufklärungsarbeit durch die