Parlamentarischer Abend: CCF AG eröffnet Diskussion um Folgen der Datenschutz-Grundverordnung

Parlamentarischer Abend: CCF AG eröffnet Diskussion um Folgen der Datenschutz-Grundverordnung

Deutschland, Deine Daten

BildUnter dem Motto “Deutschland, Deine Daten” hat das Systemhaus CCF AG am 21. November mit seinem Kooperationspartner 8MAN einen Parlamentarischen Abend im Deutschen Bundestag zur Datenschutz-Grundverordnung veranstaltet. Im Zentrum der Diskussion standen die Auswirkungen dieses Gesetzes besonders für den Mittelstand. Auf dem Podium debattierten die beiden Bundestagsabgeordneten Alexander Kulitz (FDP) und Philipp Amthor (CDU) gemeinsam mit Dirk Franz, CEO der CCF AG, und Matthias Schulte-Huxel, CSO von 8MAN, daher vor allem über die praktischen und wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen – und wie die Datenschutz-Grundverordnung im Verein mit dem Bundesdatenschutzgesetz zu bewerten ist.

Obwohl alle Teilnehmer im Grundsatz die Verordnung, das Gesetz und hohe Datenschutzstandards befürworteten, kritisierten sie die konkrete Ausgestaltung teilweise scharf. Im Grundansatz wurde die Verordnung zwar als vernünftig angesehen. Datenschutz könne damit sogar ein Standvorteil sein. Er ist aber ein Standortnachteil für Deutschland, wenn die Anforderungen zu hoch sind – wie es jetzt der Fall ist. Die aktuelle Datenschutz-Grundverordnung sei daher ein Fiasko.

Im Verlauf der Diskussion ließen die Gesprächsteilnehmer mitunter kein gutes Haar an der Datenschutz-Grundverordnung. So wurden die vielen Widersprüche und Unklarheiten moniert und dass Unternehmen selbst bei gutem Willen unmöglich alles einhalten können. Zudem wurden die scharfen Sanktionen bemängelt, die eher zum amerikanischen Rechtssystem passten als zum Deutschen.

Angesichts der Rechtsunsicherheit warnte Dirk Franz von der CCF AG vor professionellen Abmahnvereinen mit staatlichem, ideologischen oder kommerziellen Hintergrund: “Zudem bereiten Unternehmen schon Listen vor, mit denen sie die Konkurrenz anschwärzen können.” Daneben forderte Franz, die Grenze zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Deutschland von 10 auf 250 Mitarbeitern (die mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind) heraufzusetzen. Insgesamt verlangte er eine bessere Kommunikationsarbeit und mehr Aufmerksamkeit für das Thema vor allem von Seiten der Politik.

Matthias Schulte-Huxel von 8MAN sieht noch großen Handlungsbedarf bei den Unternehmen selbst: “Der deutsche Mittelstand ist in keinster Weise auf diese Verordnung vorbereitet, ja er ist sogar überfordert. Den deutschen C-Level-Entscheidern wird erst jetzt das Ausmaß der DSGVO bewusst.”

Vor dem Hintergrund der teilweise pessimistischen Einschätzungen schien den Diskussionsteilnehmern nun Schadensbegrenzung angezeigt. So machten die großen Mängel der Datenschutzgrundverordnung in den Augen der Gesprächsteilnehmer bereits jetzt schon eine baldige Gesetzesreform nötig.

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