Osteopathie für Sozialhilfeempfänger

Initiative: “Osteopathie für alle”
Osteopathie für Schwangere und Säuglinge bis 24 Monate mit Sozialhilfenachweis – bezahlen Sie nur soviel Sie können.

Die Osteopathie ist heutzutage in Deutschland weit verbreitet. Doch leider ist Sie immer noch keine Kassenleistung und daher als Privatleistung nicht für alle zu bezahlen. Einige, aber bei Weitem nicht alle gesetzlichen Krankenassen unterstützen eine osteopathische Behandlung mit einem Zuschuss. Bis jedoch eine gesetzliche Regelung der Kostenübernahme in Kraft tritt, möchten wir mit unserer Initiative “Osteopathie für alle” diesen Missstand ausgleichen.

Ab September 2017 bieten wir finanziell benachteiligten Schwangeren und Säuglingen bis 24 Monaten eine Behandlung in unserer Praxis für Osteopathie in Gröbenzell zum Individualpreis an. Sie bezahlen nur so viel Sie können. Voraussetzungen für einen dieser limitierten Plätze ist der schriftliche Nachweis über den Erhalt der Sozialhilfe. Mit dieser Initiative versuchen wir auch die Menschen osteopathisch zu unterstützen, welche diese Hilfe dringend benötigen, diese sich jedoch nicht leisten können.

Weitere Informationen finden sie auf unsere Homepage unter www.osteopathie-strieder.de

Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Kollegen – auch aus anderen Fachbereichen – aus unserem Landkreis sich uns anschließen und uns ein Feedback geben.

Für weitere Rückfragen oder Terminanfragen für einen der freien Plätze der Initiative “Osteopathie für alle” stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Sie,

Ihre Praxis für Osteopathie Strieder

Über:

Praxis für Osteopathie Strieder
Herr Lukas Strieder
Kirchenstr. 21
82194 Gröbenzell
Deutschland

fon ..: 081424259805
web ..: http://www.osteopathie-strieder.de
email : info@osteopathie-strieder.de

Pressekontakt:

Osteopathie Strieder GbR
Herr Lukas Strieder
Kirchenstr. 21
82194 Gröbenzell

fon ..: 081424259805
web ..: http://www.osteopathie-strieder.de
email : info@osteopathie-strieder.de