Nur etwa jeder dritte Deutsche hat eine Auslandsreisekrankenversicherung. Dabei kann man viele Jahresverträge schon für weniger als zehn Euro abschließen. Wer ohne den Reiseschutz in den Urlaub fährt, bleibt oft auf einem Großteil der Kosten sitzen.
Diese Kosten sind zum Teil erheblich, wenn man bedenkt, dass Bergung oder Krankenrücktransport aus dem Ausland grundsätzlich nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Zwar erstattet die Krankenkasse im EU-Ausland und in den Schengen-Staaten Kosten für notwendige Behandlungen auf deutschem Niveau. Doch häufig rechnen Ärzte im Ausland nach höheren Sätzen oder auf Privatniveau ab. Patienten bleibt dann nichts anderes übrig, als die Differenz aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Wer sich beim Skifahren in den italienischen Dolomiten ein Bein bricht, hat meist Glück und die Operation wird übernommen, offen bleibt der nötige Rücktransport. Eine Reisekrankenversicherung dagegen übernimmt sämtliche anfallenden Rechnungen inklusive möglicher Bergungskosten.
Länder ohne Sozialversicherungsabkommen
Noch einmal anders sieht es in Staaten aus, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. In diesen Ländern sind Reisende gesetzlich nicht abgesichert, haben also überhaupt keinen Krankenversicherungsschutz. Das gilt für beliebte Reiseländer wie Ägypten oder Tunesien aber auch für viele Fernreiseziele. Sollte dort ein mehrtägiger Krankenhausaufenthalt nötig werden, bleiben Patienten auf den Kosten zu 100 Prozent sitzen. In Ländern, in denen die Behandlungskosten deutlich teurer sind als in Deutschland, wie etwa in Kanada oder den USA, ist man mit einer Unfall-Operation schnell ein Vermögen los. Ähnlich sieht es bei den Kosten für einen Rücktransport aus.
Medizinischer Krankenrücktransport
Wer mit einem Magen-Darm Virus in einem ägyptischen Hospital liegt, der sehnt sich möglicherweise ein deutsches Krankenhaus herbei. Entweder weil er die Sprache nicht versteht und deshalb verunsichert ist oder weil er sich einen besseren Behandlungsstandard wünscht. Es kann auch passieren, dass in dem Krankenhaus vor Ort die nötige Behandlung nicht durchgeführt werden kann und die Ärzte einen Rücktransport nach Deutschland anordnen. In beiden Fällen zahlt eine gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht.
Reisekrankenversicherung für unter zehn Euro im Jahr
Wer über eine Reisekrankenversicherung verfügt, braucht sich darüber keine Sorgen zu machen. Allerdings sollte man darauf achten, dass nicht nur der medizinisch notwendige, sondern auch der medizinisch sinnvolle Rücktransport inbegriffen ist: Dann kann man ins Heimatland zurückkehren weil dort die Versorgung besser ist, auch wenn die Behandlung im Urlaubsland möglich wäre. So sparen sich Reisende unangenehme Erfahrungen und große finanzielle Risiken oft schon für weniger als zehn Euro im Jahr.
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